Reisekosten Sachbezugswert

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Reisekosten Sachbezugswert, Sachbezugswert Frühstück
Hallo an alle,

da ich noch keine jahrelange Erfahrungen im Bereich Buchhaltung besitze, habe ich eine Frage zum Sachbezugswert:

Es ist richtig, wenn bei der Erstattung an den AN  der Übernachtskosten+Frühstück der Betrag von 1,57 €uro von der Gesamtsumme abgezogen wird?

Dieses Thema verstehe ich nicht so ganz.

vielen dank für eine Antwort.

Beste Grüße

Annegret Ulrich
Ersetzen kann der AG alles, nur dann führt das zu Arbeitslohn für den voll die Steuer und SV anfällt.
Allerdings gibt es steuerschonende Möglichkeiten, wenn dafür die Voraussetzungen erfüllt sind.
Das wiederum hängt davon ab, wer die Übernachtung gebucht hat, was wie auf der Rechnung ausgewiesen und auf wen die Rechnung ausgestellt wurde.
Du müsstest daher, die bei dir vorliegenden Gegebenheiten konkreter beschreiben.

MfG

Aza
Hallo Aza,

also der Fall ist so:
Ein Kollege war zur Tagung und hat in diesem Ort übernachtet.

Die Rechnung wurde auf dem Firmennamen ausgestellt,
Übernachtung mit 7% USt und Frühstück mit 19 % UST, insgesamt 85,00 Euro. Der Kollege hat die Rechnung privat von sich bezahlt und in der Firma dafür eine Reisekostenabrechnung erstellt.
Die Firma hat die Kosten bezahlt. Mein Kollege im Rechnungswesen sagte mir: Ich muß von den Betrag fürs Frühstück (20,-Euro) den sachbezugswert 1,57 Euro abziehen. Der Kollege bekommt demnach 83,43 Euro zurück an Reisekosten erstattet.

Ist dies so richtig??

Ich hoffe, ich habe es jetzt besser beschrieben :-).

Beste GRüße

Anne
Um nicht alles nochmal schreiben zu müssen, verweise ich mal auf diesen Beitrag.
Ferner nochmal der Link zum maßgeblichen BMF-Schreiben

Entscheidend für die Anwendung der Sachbezugsverordnung ist also zunächst, dasder AG die Übernachtung veranlasst hat.
Da die Rechnung auf die Firma ausgestellt wurde, unterstelle ich mal, daß das Unternehmen die Übernachtung mit Frühstück auch gebucht hat und somit eine unternehmerische Veranlassung gegeben ist.
Sollte der AN die Buchung ausgelöst haben, akzeptiert die Finanzverwaltung dennoch eine unternehmerische Veranlassung unter folgenden Voraussetzungen:

1.) der Arbeitgeber die Buchung der Übernachtung mit Frühstück durch den Arbeitnehmer z. B. in einer Dienstanweisung, einem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt hat und die Buchung vom Arbeitnehmer im Rahmen der vom Arbeitgeber festgelegten oder regelmäßig akzeptierten Übernachtungsmöglichkeiten (z. B. Hotellisten, vorgegebene Hotelkategorien oder Preisrahmen, ggf. auch über ein Travel-Management-System) vorgenommen wird, oder

2.) eine dementsprechende planmäßige Buchung von Übernachtung mit Frühstück ausnahmsweise nicht möglich war (z. B. spontaner Einsatz, unvorhersehbar länger als geplant dauernder Arbeitseinsatz, gelistetes Hotel belegt) und der Arbeitgeber die Kosten dienst- oder arbeitsrechtlich daher erstattet.

Ist keine dieser Voraussetzungen gegeben, liegt auch keine vom AG veranlasste (abgegebene) Übernachtung mit Frühstück, also kein Sachbezug vor. Ein Ansatz des Sachbezugswertes wäre also von vornherein nicht möglich.
Im obigen Beitrag bin ich auf die Möglichkeit der Buchung durch den AN nicht eingegangen, da es dort nicht das Problem war.

Dein Kollegen unterliegt einem - wenn auch kleinen - Irrtum, wenn er den Sachbezugswert direkt vom Frühstück abziehen möchte. Das Frühstück ist Verpflegung und als solche Kosten der privaten Lebensführung. Das war und ist immer noch so.
Früher musste man daher zwingend das Frühstück abziehen, wenn man die Reisekosten steuerfrei seinem AN erstatten wollte. Bei getrennten Ausweis ist das auch kein Problem. Schwierig wird es nur, wenn das Frühstücj nicht einzeln ausgewiesen wurde. Welchen Wert hat dann das Frühstück ? Hier kam dann die " 4,80 €-Regel" zur Anwendung. Das Frühstück, welches abgezogen werden muss, hat in diesen Fällen also einen Wert von 4,80 € und das unabhängig von der tatsächlichen Höhe.
Mit der geänderten Rechtslage war diese Vorgehensweise nicht mehr möglich. Als Ersatz wurde die Konstruktion mit dem im obigen Beitrag beschriebenen Sammelposten eingeführt. Auch hier wurde das Frühstück rausgerechnet, also korrekterweise abgezogen und somit nicht steuerfrei ersetzt !
Unbenommen davon kann der AG natürlich alles ersetzen, daß ist dann aber steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Dein Kollege möchte nun also 1,57 € statt der 4,80 € als Frühstück abziehen. Das wäre bei offenem Ausweis in der Rechnung schon nach altem Recht nicht möglich, denn die 4,80 € konnte man nur als Wert ansetzen, wenn das Frühstück nicht offen ausgewiesen war.
Die Sammelpostenregelung kann er nicht anwenden, da kein Sammelposten vorliegt. Und selbst wenn es einen gibt, könnte er nicht den Sachbezugswert abziehen, sondern müsste zwingend 4,80 € als Frühstücksanteil aus dem Sammelposten herausrechenen.

Bis hierher bleibt also festzuhalten, das sich an der Behandlung des Frühstücks als Kosten der privaten Lebensführung nichts geändert hat. Ist das Frühstück offen -also einzeln- ausgewiesen, muss es in tatsächlicher Höhe abgezogen werden.  
Davon völlig losgelöst ist die Behandlung des Verpflegungsmehraufwandes im Rahmen einer Auswärtstätigkeit. Dieser ist selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften als Pauschale steuerfrei ersetzbar.

Mit dem BMF-Schreiben (Rz. 17) erklärt die Finanzverwaltung nun faktisch, daß die Kostenübernahme des Frühstück in Verbindung mit einer Übernachtung eine Gestellung von Mahlzeiten, also einen Sachbezug darstellt, auf den die Sachbezugsverordnung anwendbar ist. Und genau das war es bisher eben nicht, sonst hätte man ja schon immer den entsprechenden Sachbezugswert ansetzen können. Bisher stellte jeder Ersatz des Frühstücks eine steuerpflichtige Lohnerhöhung dar.
Die Gewährung eines Sachbezugs ist bekanntlich voll als Aufwand zu erfassen. Ziehst du die 1.57 € ab, minderts du den Aufwand, den dein Chef ja aber tatsächlich hatte. Daher wäre eine Kürzung des Aufwandes um den Sachbezug nicht korrekt.
Ebenfalls bekannt sollte sein, daß auch Sachbezüge auf den Bruttolohn anzurechnen sind und somit das steuer- und sv-pflichtige Brutto erhöhen. Da jetzt aber die Sachbezugsverordnung anwendbar ist, bestimmt sich der Wert des Früstücks (= Wert des Sachbezuges) eben nach dieser Verordnung. Ersetzt der AG das Frühstück also in voller Höhe, erhöht sich für den AN der steuerpflichtige Bruttolohn nicht um 20 €, sondern lediglich um 1,57 €.
Sollte eine VMA-Pauschale vom AG gewährt werden, kann man die 1,57 € auch von dieser Pauschale abziehen und neutralisiert somit den Sachbezug. Eine Erhöhung des steuerpflichtigen Bruttos um den Sachbezug - hier also die 1,57€- kann so vermieden werden. Beide Varianten werden von der Finanzverwaltung akzeptiert.

Ich hoffe die Erklärung ist nachvollziehbar. Einfacher kann -ich jedenfalls- diese Problematik nicht darstellen  :( .
Entschuldigen möchte ich mich auch dafür, daß ihr für den Gesamtüberblick bezgl. dieser Problemstelllung zwei getrennte Beiträge lesen müsst. Ich hätte es wohl schon im ersten Beitrag umfassender darstellen sollen.

MfG

Aza
Bearbeitet: Aza - 24.11.2011 03:21:54
hallo Aza,

vielen herzlichen Dank für die ausführliche Erklärung.
Ich wünsche ein schönes Wochenende und einen schönen 1. Advent.

Beste Grüße

Annegret Ulrich
Das erlebt man ja nicht oft, dass jemand, der zwei ausführliche und hilfreiche Antworten gibt, sich noch dafür entschuldigt ; )

Ich bedanke mich gleichfalls für die Darstellungen.
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


BFH-Urteil: Keine Entschädigung für ein unangemessenes langes Gerichtsverfahren, wenn dieses wegen eines Musterverfahrens vor dem BFH ruhte BFH-Urteil: Keine Entschädigung für ein unangemessenes langes Gerichtsverfahren, wenn dieses wegen eines Musterverfahrens vor dem BFH ruhte "Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird angemessen entschädigt", heißt es in § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz).......

BFH-Urteil: Für die Grunderwerbsteuer ist die zivilrechtliche Beteiligung an einer Personengesellschaft entscheidend BFH-Urteil: Für die Grunderwerbsteuer ist die zivilrechtliche Beteiligung an einer Personengesellschaft entscheidend Gehen die Anteile an einer Personengesellschaft auf neue Gesellschafter über, dann gilt dies nach § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG (Grunderwerbsteuergesetz) als Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft......

Künstliche Intelligenz im Finanz-Cockpit: Agenten übernehmen, Menschen entscheiden Künstliche Intelligenz im Finanz-Cockpit: Agenten übernehmen, Menschen entscheiden Die digitale Transformation im Finanzwesen hat in den letzten Jahren vor allem eines gebracht: die Automatisierung wiederkehrender Aufgaben. Doch mit Agentic Financial Operations wird jetzt eine neue ......


Aktuelle Stellenangebote


Mitarbeiter*in für die Debitorenbuchhaltung Das Team der Finanz­buchhaltung im Geschäfts­bereich Finanzen kümmert sich um alle Prozesse und Themen, die im Rahmen der kaufmännischen Buchführung unter Nutzung von SAP anfallen (Debitorenbuchha......

Controller (m/w/d) für Förder- und Innovationsprojekte Gestalte mit uns die Zukunft der Halb­leiter­techno­logie und starte Deine Karriere bei Siltronic! Siltronic ist einer der welt­weit größten Her­steller für Wafer aus Reinst­silizium und Partner viele......

Sachbearbeiter*in Buchhaltung (m/w/d) Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg ist eine der weltweit führenden Institutionen für die rechtsvergleichende Grundlagen­forschung auf den Gebieten des......

Sachbearbeiter*in Buchhaltung in Voll- oder Teilzeit Wir, das Max-Planck-Institut für medizinische Forschung, sind eines von 85 Instituten und Forschungs­stellen der Max-Planck-Gesell­schaft (MPG) zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Sch......

Controller strategisches Kapazitätscontrolling (w/m/d) Hallo, lass uns WIR sagen! Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Ve......

Analyst Finanz- und Rechnungswesen (w/m/d) Seit der Gründung im Jahr 1963 hat HYDAC eine beeindruckende Entwicklung durchlaufen – Von einem Spezialisten für Speichertechnik zu einem globalen Unternehmen mit über 20 Produktbereichen. In den ver......

kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Örtlicher Bestandsmanager (m/w/d)
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung in Voll- oder Teilzeit
Wir, das Max-Planck-Institut für medizinische Forschung, sind eines von 85 Instituten und Forschungs­stellen der Max-Planck-Gesell­schaft (MPG) zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Schwerpunkt liegt in der medizinischen Grundlagen­forschung. Gegenwärtig beschäftigen wir rund 270 M... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung (m/w/d)
Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg ist eine der weltweit führenden Institutionen für die rechtsvergleichende Grundlagen­forschung auf den Gebieten des ausländischen und internationalen Privatrechts. Hierfür haben wir die Rechtsordnungen der Welt i... Mehr Infos >>

Immobilienkauffrau/ - kaufmann (m/w/d) in Voll-/ Teilzeit
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d) für Förder- und Innovationsprojekte
Gestalte mit uns die Zukunft der Halb­leiter­techno­logie und starte Deine Karriere bei Siltronic! Siltronic ist einer der welt­weit größten Her­steller für Wafer aus Reinst­silizium und Partner vieler führender Chip-Her­steller mit rund 4.300 Mitarbeitenden und Pro­duktions­stätten in Europa, As... Mehr Infos >>

Immobilienkauffrau/ - kaufmann (m/w/d) für Nebenkostenabrechnungen & Vertragsmanagement
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Als traditionsreiches Unternehmen in der Papierindustrie mit klarem Fokus auf Nachhaltigkeit und technologischer Weiterentwicklung, wo seit über 170 Jahren mit rund 300 Mitarbeitenden jährlich ca. 240.000 Tonnen Papier und 80.000 Tonnen grafische Pappe produziert werden, suchen wir zum nächstmögl... Mehr Infos >>

Mitarbeiter*in für die Debitorenbuchhaltung
Das Team der Finanz­buchhaltung im Geschäfts­bereich Finanzen kümmert sich um alle Prozesse und Themen, die im Rahmen der kaufmännischen Buchführung unter Nutzung von SAP anfallen (Debitorenbuchhaltung, Kreditoren­buchhaltung, Zahlungsverkehr, Anlagen­buchhaltung, Erstellung des Jahres­abschl... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg          
Neues Seminar: Rechnungsprüfung, Buchung & Reports mit KI
Automatisierte Workflows für die Buchhaltung selbst erstellen: Einlesen/Prüfen von Rechnungen, Buchungsvorschläge oder aktuelle Rechts-Updates – Erfahre, wie du Datenquellen wie E-Mails, Programmierschnittstellen und Texterkennungs-Dienste verknüpfst, KI-gestützte Validierungen einbaust und revisionssicher dokumentierst.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Vorlage: Bilanzanalyse

Analysieren Sie die Bilanz Ihres Unternehmens oder Wettbewerbers ohne großen Aufwand aber transparent in Grafiken aufbereitet. Profitieren Sie von einer klaren Übersicht und Jahresvergleich der einzelnen Bilanzpositionen.
Mehr Informationen >>

Excel Vorlage Boston Matrix

Boston_Matrix_Excel_Vorlage.png
Mit der Excel-Vorlage "Boston Matrix" haben ein strategisches Tool für die Analyse von Marktteilnehmern. Nachdem Sie eine Kennzahl, zum Beispiel Umsatz, der Marktteilnehmer und dem Benchmark-Teilnehmer in einer Eingabemaske eingegeben haben, werden diese im 4 Felder-Portfolio visualisiert. Ideal für Unternehmensberater bzw. strategische Auswertungen.
Mehr Informationen >>

RS Toolpaket - Planung

Wir setzen für Sie den Rotstift an. Sparen Sie mit unsrem RS Toolpaket - Planung über 35% im Vergleich zum Einzelkauf. Das RS Toolpaket -Planung stellt Ihnen die wichtigsten Werkzeuge für Ihre Unternehmensplanung zur Verfügung. Das Planungspaket umfasst 4 Excel-Tools! 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>