Abschreibung Computer / Monitor

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[ geschlossen ] Abschreibung Computer / Monitor
Hallo,

ich weiß, dass diese Frage sicher in ähnlicher Form schon 1Mio Mal gestellt wurde aber ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich trotz durcharbeiten der ganzen Themen hier immer noch nicht schlauer bin :(

Folgende Situation:
Neukauf eines PCs für 440,- (inkl. MwSt und Versandkosten)
Neukauf eines Monitors für 159,- (ebenfalls inkl. MwSt. und Versandkosten)

Die beiden Teile sind separat bei unterschiedlichen Händlern gekauft.
Der PC ersetzt einen älteren PC, der jedoch nicht ausgemustert wird, sondern an einen anderen Arbeitsplatz kommt.
Der Monitor ersetzt einen älteren Monitor an einem anderen Arbeitsplatz, wo jedoch ebenfalls der alte Monitor nicht ausgemustert wird.

Im Netz habe ich die verschiedensten Verhaltensweisen beim Verbuchen solcher Sachen gefunden und bin nun vollends verwirrt, wie ich diese Dinge in der Buchhaltung und vor Allem auch in den Abschreibungen erfassen muss (Lexware Buchhalter 2010, SKR03).

Erst hatte ich gedacht, dass der PC in den GWG Sammelposten (Kto 0485) und der Monitor GWG (Kto 0480) ist, aber dann habe ich mehrfach gelesen, dass beides nicht GWG sind weil nicht selbstständig nutzbar.
Ergo müssten beides ja "Büroeinrichtung" (Kto 0420) sein.

Ich würde also buchen
440,- auf 0420 -> 70xxx (Kreditor)
159,- auf 0420 -> 70xxx

Ist das korrekt?

Beim Anlegen in der Abschreibungsverwaltung beim PC dann Abschreibungs-Typ "Computer, Notebooks" und beim Monitor "Drucker, Bildschirme".
Müsste ich dann die 440,- und 159,- (also brutto) da eintragen beim Anschaffungswert oder muss dort dann erstmal der Betrag -19% eingetragen werden, da ja bei den ganzen GWG Grenzen etc. auch immer der Netto-Wert zählt?

Vielen Dank schon einmal für die Hilfe.
Hallo,
der Monitor ist Konto 0400 Betriebsausstattung, auf 3 Jahre abzuschreiben.
Den PC würde ich in den Pool werfen, Konto 0485 1/5 Abschreibung, da lt. diverser
Quellen doch eigenständig nutzbar.

Gruß
Andreas
Hallo,

Also der PC mit dem Monitor zusammen ist selbständig nutzbar und könnte als ganzes in den Pool.
Der "Tower" oder Monitor allein ist nicht selbständig nutzbar und ganz normal als Anlage zu aktivieren.

Ich würde dir auch empfehlen, (da du alles einzeln immer tauscht und erneuerst) es auch einzeln zu aktivieren. ----> wie von dir selbst vorgeschlagen in deinem letzten Beispiel

Diese Vorgehensweise macht imho auch Sinn, wenn Bildschirme länger bleiben, aber der Rechner oft erneuert wird, oder ihr alte Bildschirme an andere Arbeitsplätze weitergebt/verschiebt etc.
So habt ihr in der Anlagenbuchhaltung einfach den Überblick.

Also zu deiner Brutto Frage bei den Anlagegütern.:
Bei meinem Programm läuft das so:
Ich buche z.B 0420 an Kreditor 440,00

Die ist ein Automatikkonto und die Vorsteuer wird automatisch abgezogen, so daß auf 0420 automatisch nur netto  369,75 € verbucht werden.
Wenn ich nun die Anlagenbuchhaltung öffne, taucht dort dieser Betrag 369,75 nur noch netto auf und ich legen dann das neue Anlagegut Afa/Ort/Beschreibung etc.

Lg

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Zitat
sroko quote:

Also zu deiner Brutto Frage bei den Anlagegütern.:
Bei meinem Programm läuft das so:
Ich buche z.B 0420 an Kreditor 440,00

Die ist ein Automatikkonto und die Vorsteuer wird automatisch abgezogen, so daß auf 0420 automatisch nur netto  369,75 € verbucht werden.
Wenn ich nun die Anlagenbuchhaltung öffne, taucht dort dieser Betrag 369,75 nur noch netto auf und ich legen dann das neue Anlagegut Afa/Ort/Beschreibung etc.
Vielen Dank erst einmal für die Antworten.

Das Problem ist, dass zwar die Vorsteuer beim Konto automatisch abgezogen wird, ist also auch ein Automatikkonto, allerdings müssen alle Anlagegüter manuell erfasst werden (gibt nur einen Hinweis "bitte dieses nun als Anlagegut erfassen"). Daher zeigt er mir dort auch keine Beträge an und ich muss dann wissen, was ich da eintrage *seufz*
Im Beispiel dann also 369,75 als Anschaffungskosten - gut, dass ich das nun weiß - ich hoffe mal dass ich das noch nicht zu oft falsch gemacht habe bei den ganzen GWG und Softwarekrams...

Da eure Aussagen (Andriko / sroko) sich etwas unterscheiden frage ich vorsichtshalber noch einmal nach.
Wenn ich beides nun nicht als GWG buche, sind es dann trotzdem unterschiedliche Konten (0400 Monitor, 0420 PC) oder gehört beides auf eines der beiden Konten? (ich hasse Anlagenverwaltung *g*)

Vielen Dank und Grüße
Marius
Du musst das so sehen:

Kontenklasse 04xx ist Sachanlagekonto und auf der Aktiveseite der Bilanz.
Somit kannst eigentlich nicht wirklich falsch liegen.

Du darfst ja auch eigene Konten anlegen und denen einen Namen geben. Der SKR ist ja nur ein Rahmen...

Wichtig ist das der Grundsatz:
Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann.“

– § 238 Abs. 1 Satz 2 HGB


Deshalb wäre es eher schlecht, wenn du z.B gleiche Geschäftsvorfälle jedes mal woanders hinbuchst, das keiner mehr durchsieht.

Und ich würde da Konto 0420 nehmen...  :wink:
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
sroko hat Recht, der PC gehört nicht in den Pool.
Aktiviere PC und Monitor als Anlage auf Konto
0400 Betriebsausstattung
und schreibe beide Teile auf 3 Jahre linear ab.

Konto 0420 ist Büroausstattung, da gehört z.B. der "Chefsessel" oder der "Teppich" hin.  :wink:

Gruß
Andreas

EDIT:
sroko war schneller als ich. Wenn du Konto 0420 nimmst wird dir auch keiner ein Bein ausreißen...
Ich danke euch allen herzlich für die Antworten - ist echt ein super Forum hier!!
Argh... Sorry... ich schon wieder.

Nun hab ich gedacht "super, nun weiß ich wie..." aber falsch gedacht.
Im Lexware Buchhalter lässt mich die Anlageverwaltung keine Anlagegüter mit < 150 Euro eintragen.
Wenn ich als Typ "Drucker, Scanner, Bildschirme" auswähle und dann den 133,61 nettoBetrag eingebe kommt:
"Fehler: Alle Anlagegüter mit einem Anschaffungsbetrag <= 150 Eur müssen ab 2008 im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben werden (wählen Sie als Typ GWG bis 150 Eur)"

Beim PC mit einem Nettopreis von 369,91 meckert er allerdings nicht. Dort kann ich Typ "Computer, Notebooks" auswählen und die 3 Jahre nehmen...

Ich krieg noch die Krise hier.

Das heißt für Lexware ist alles GWG, wenn es in den Preisbereich bis 150 Euro fällt... und nu?
Zitat
Croydon quote:
Argh... Sorry... ich schon wieder.

Nun hab ich gedacht "super, nun weiß ich wie..." aber falsch gedacht.
Im Lexware Buchhalter lässt mich die Anlageverwaltung keine Anlagegüter mit < 150 Euro eintragen.

Das heißt für Lexware ist alles GWG, wenn es in den Preisbereich bis 150 Euro fällt... und nu?


Hi nochmal,

schau mal ob du auf aktuellem Softwarestand bist.

Lexware hat eigentlich die NSNASB Anlagetyp eingeführt.

= Nicht Selbstständig Nutzbar Aber Selbstständig Bewertbar  z.B ein Autoanhänger oder auch ein Monitor


Schau mal ob du diesen findest und ob es damit geht.
Ansonsten gibts hier noch einen Nutzer der heiß "lexhelfer" der kann dir bestimmt auch helfen, wenns nicht klappt.


Lg


Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Crydon,

beide Geräte, also PC und Bildschirm gehören in den Pool, also auf Konto 485.

Guten Rutsch
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