Abschreibung gemischt (privat/gewerblich) genutzter Anlagegüter und Abschreibung Pool / sofort

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Abschreibung gemischt (privat/gewerblich) genutzter Anlagegüter und Abschreibung Pool / sofort, Anlagegüter, die privat und von mehreren Gewerben genutzt werden. Wie teilt man das auf?
Moin,

ich habe Anlagegüter, die werden sowohl privat, als auch Gewerblich von zwei unterschiedlichen Gewerben (meine Frau und ich) genutzt.

Im Anlagenverzeichnis (mache ich in Excel) liste ich die Anlagen auf und erstelle sofort alle Buchungssätze (die dann später in die EÜR gebucht werden können).
Ich habe dann für jeden "Abschreibungsbuchungssatz" eine Zeile. Am Ende dieser Zeile erfolgt die Aufteilung auf privat/GewerbeFrau/GewerbeIch.
Das war auch immer relativ "einfach", da alle Beträge Bruttobeträge waren, denn hatten beide die Umsatzsteuerbefreigung im Kleingewerbe.
Soweit so gut.

Nun habe ich einen Fehler für meine Buchungen 2015 gefunden!
Meine Frau ist auch rückwirkend für 2015 in Absprache mit dem FA zwischenzeitlich auf die Umsatzsteuer optiert.
Das führt nun dazu, dass wir in 2015 die Abschreibungen wie folgt aufteilen müssen:
->  Privat (irrelevant für's FA) /  GewerbeFrau umsatzsteuerpflichtig also netto/ GewerbeIch umsatzsteuerbefreit also brutto

Wie mache ich das denn nun?
Kann ich die Abschreibungen Brutto berechnen und dann dem anteiligen Betrag für GewerbeFrau die Umsatzsteuer rausrechnen?
Oder muss ich die Anlagen zunächst "aufteilen" und dann mehrere seperate Abschreibungen auf die aufgeteilten Beträge durchführen?

Aber eins ist schon mal klar - für meine Frau habe ich die Vorsteuer für die Anlagen geltend gemacht und ihre anteiligen Abschreibungsbeträge sind brutto.
Muss dann wohl mal beim FA angekrochen kommen :(
Oder kann man sowas im Folgejahr "Korrektur buchen"?

Offtopic: Und bevor der Steuerberater-Hinweis kommt: Ist in der Mache! Habe die Schnauze voll! Wir sind bei 4000-5000 Buchungssätzen im Jahr (allerdings alles EÜR) und so langsam schaffe ich es zeitlich nicht mehr.
sind denn die Erklärungen 2015 schon abgegeben oder sogar die Bescheide schon da?

Wenn rückwirkend für 2015 mit USt, muss doch alles nochmal für Ihre Frau gebucht werden!

Jeder Betrieb muss doch ein eigenes Anlagevermögen haben, mischen Sie nicht alles - aber wenn ein Stb schon in Aussicht ist, wird der das richten müssen - wird allerdings nicht ganz preiswert!

E.
Zitat
eugenie schreibt:
sind denn die Erklärungen 2015 schon abgegeben oder sogar die Bescheide schon da?
Sind abgegeben - der Bescheid ist aber noch nicht da.

Zitat
eugenie schreibt:
Wenn rückwirkend für 2015 mit USt, muss doch alles nochmal für Ihre Frau gebucht werden!

Was genau soll "alles nochmal" gebucht werden? Ich habe Ende des Jahres beim Finanzamt angefragt, ob meine Frau noch rückwirkend ab 01.01.2015 zur Umsatzbesteuerung wechseln kann. Das FA sah darin kein Problem und hat es mir schriftlich gegeben. Zuvor gab es keine Rechnungen, da diese an Verbraucher nicht zwingend ausgestellt werden mussten. Die Rechnungen mit ausgewiesener MwSt konnte ich dann nachträglich erstellen. Mal als Erläuterung...

Zitat
eugenie schreibt:
Jeder Betrieb muss doch ein eigenes Anlagevermögen haben, mischen Sie nicht alles - aber wenn ein Stb schon in Aussicht ist, wird der das richten müssen - wird allerdings nicht ganz preiswert!

Ich schaffe ja nicht alles drei Mal an nur damit es in der Buchhaltung einfacher wird. Wenn ich bspw. eine Nähmaschine anschaffe, dann berechne ich die Abschreibungen für die Maschine und teile die einzelnen Abschreibungsbeträge entsprechend der Aufteilung der Nutzung auf. Auch diese Vorgehensweise hat mir das FA als zulässig bestätigt.

Problematisch ist jetzt nur, dass ich nun das brutto-netto Problem habe.
Und wie man vorgeht würde mich schon interessieren.
Wenn ich einen Steuerberater/Buchhalter beauftrage, dann sicherlich nicht, um drei Buchungssätze teuer zu korrigieren.
Insofern würde ich mich über mehr als einen Verweis auf den Steuerberater freuen ;)
ich verstehe das Problem nicht: Sie kaufen eine Nähmaschine und nutzen Sie: 1 x privat, 1 x für sich ( ohne Ust) und 1x für Ihre Frau ( mit USt) - also je 1/3???
Warum ordnen Sie nicht einfach das WG demjenigen zu, der es am meisten nutzt - und vor allem: wie sieht die Rechnung/Beleg ( unter 150,-- muss es ja keine Re auf einen Namen sein) aus?? An Sie, an Ihre Frau oder an Sie beide?
Mein Tipp: lassen Sie alles wie abgegeben, wenn es nicht total falsch ist!
E.
Der Rat einen Steuerberater aufzusuchen ist leider der einzige den man ihnen geben kann. Die Anlagegüter ausser Gebäuden können nicht geteilt werden: sie gehören entweder dem Betriebsvermögen oder Privatvermögen. R.4.1 Estr.  Das bedeutet, die Anlagegüter beim Kauf  zu 100% nur einem Unternehmen zugeordnet werden können. Daher können Sie auch nur bei einem Unternehmen abgeschrieben werden. Allerdings bei der Abschreibung wird dann die private Nutzung berücksichtigt.
Ja, es ist totaler Mist mit der gemeinsamen Nutzung. Aber es ist ja nun mal wie es ist...
Aber es ist nur das eine Jahr was schwierig ist.
Ab 2016 sind wir beide umsatzsteuerpflichtig und seit August haben wir eine GbR gegründet und die Einzelgewerbe kommen weg.

Am einfachsten ist wohl, wenn ich in meiner EÜR (formlose Excel-Liste) Korrekturbuchungen vornehme in diesem Jahr und gar nichts weiter dazu sage.
Wir reden von einem Betrag von rd 80,-. Ich denke so eine Buchung sollte nicht wirklich teuer werden beim Steuerberater :)

Aber es ändert nichts daran, dass die WG gemeinsam genutzt werden. Und das muss sich auch so irgendwo widerspiegeln. Denn ich habe ehrlich gesagt keine Lust darauf, dass bei Zweifeln einmal genau nachgefragt wird und ich am Ende in der Beweispflicht bin. Wenn die Aufteilung offensichtlich ist, dann ist es auch offensichtlich nachvollziehbar.

Die Rechnungen sind immer entweder auf den Namen meiner Frau oder mich ausgestellt. Das FA hat mir erklärt, dass es genügt wenn einer der Gesellschafter auf der Rechnung steht, um die Rechnung in der GbR geltend machen zu können. Im Internet habe ich allerdings recherchiert, dass das problematisch sein kann im Zweifelsfall. Daher werde ich zukünftige Rechnungen nur auf die GbR lauten lassen, soweit möglich (anteilige Kosten für bspw. solche Sachen wie Strom, Internetanschluss etc. sind ja natürlich auf den Namen der Privatperson berechnet).
Zitat
Macaslaut schreibt:
Der Rat einen Steuerberater aufzusuchen ist leider der einzige den man ihnen geben kann. Die Anlagegüter ausser Gebäuden können nicht geteilt werden: sie gehören entweder dem Betriebsvermögen oder Privatvermögen. R.4.1 Estr.  Das bedeutet, die Anlagegüter beim Kauf  zu 100% nur einem Unternehmen zugeordnet werden können. Daher können Sie auch nur bei einem Unternehmen abgeschrieben werden. Allerdings bei der Abschreibung wird dann die private Nutzung berücksichtigt.

Und wie soll die gewerbliche Nutzung eines privaten WG erfasst werden, wenn nicht durch eine Abschreibung?
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