Hallo,
was ist es denn jetzt genau?
Eine
Abschlagszahlung bezieht sich auf einen in der Höhe unklaren Betrag in der Zukunft, der per Schätzung ermittelt wird. Die Abschlagszahlungen werden später auf die eigentlichen Rechnungsbeträge angerechnet. Teile der Leistung werden aber schon erbracht (lfd. Buchhaltung/Beratung?) -> dann wäre ich für Aufwand (#4er-Konto)
Eine
Vorauszahlung ist eine Zahlung vor Erhalt der Leistung. Beispielsweise gibt es eine Vorauszahlung, wenn ein Auftragnehmer selbst zuerst teure Materialien beschaffen muss, um die eigentliche Leistung zu erbringen. Um nicht massiv in Vorleistung gehen zu müssen, gibt es eine Vorauszahlung -> dann wäre ich für geleistete Anzahlung.
Aber was macht das Ganze groß für einen Unterschied?
1. Bei Kosten von pi*Daumen 2,5' EUR für die Bilanz handelt es sich wohl nicht um ein allzu großes Unternehmen.
Folglich: Wird die GuV/Bilanz tatsächlich monatlich erstellt? Für wen ist sie bestimmt? Nur für den Eigentümer? Es handelt sich ja "nur" um 200 EUR mehr oder weniger Aufwand... ist das wirklich soooo entscheidend?
2. Letzten Endes wird am 31.12.xx ja doch der geschätzte Aufwand korrekt in der 4er-Klasse verbucht (in Form einer RSt über 100%, wobei die geleisteten Anz. dann dagegen gerechnet werden können, oder indem gleich nur noch die Diff. (zu den bisherigen Zahlungen auf dem 4er-Konto) als RSt gebucht wird.)
Da würd ich mir keine grauen Haare wachsen lassen und tatsächlich die Variante des Steuerberaters vorziehen!
Liebe Grüße
die drei ?