ich habe eine Frage zu o. g. Thema, welches ich gern anhand eines Beispiels stellen möchte.
Ein Projektauftrag / Halbfertige (Auftragswert i. H. v. 125.000,00 €) weist zum 31.05.2016 IST- Kosten (Herstellkosten) i. H. v. 23.000,00 € auf.
Hier sind leider keine Sollvorgaben gegeben, also bewerte ich das Halbfabrikat mit seinen Herstellkosten nämlich 23.000,00 €.
Ein zweiter Auftrag / zweites Halbfabrikat (AW i. H. v. 63.000,00 €) weist zum 31.05.2016 IST- Kosten (Herstellkosten) i. H. v. 73.000,00 € auf.
Hier waren Sollvorgaben gegeben (der Projektleiter hat die Sollwerte / Prognose gepflegt). Die Sollkosten wurden seinerzeit mit 43.000,00 € angesetzt.
Ich bewerte maximal mit dem Auftragswert also 63.000,00 €.
Ein dritter Auftrag / drittes Halbfabrikat (AW i. H. v. 370.000,00 €) weist zum 31.05.2016 IST- Kosten (Herstellkosten) i. H. v. 13.000,00 € auf.
Die Sollvorgaben sind gepflegt. Die Sollkosten werden auf 330.000,00 € geschätzt.
Bewerte ich (unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips / Imparitätsprinzips) das dritte Halbfabrikat jetzt nur mit 13.000,00 € oder bereits mit 330.000,00 € ?????
Was ist die korrekte Vorgehensweise??
Ich habe diesbezüglich derzeit ein kleines, großes Verständnisproblem. Die Antwort ist sicherlich ganz einfach....
Herzlichsten Dank