ich habe schon viel zu dem Thema recherchiert und weiß, dass ich nicht mit Kreditoren- und Debitoren-Konten arbeiten muss. Trotzdem möchte ich es der Übung halber machen. Mir ist aber nicht klar, wann ich mit arbeiten soll und wann nicht.
Erst mal ein paar Infos zu meinem Unternehmen: ich unterliege der Soll-Versteuerung, Gewinnermittlungsart ist die EÜR. In meinem Unternehmen ist alles *sehr* übersichtlich. Ich habe im Monat 2 Ausgangsrechnungen an die gleichen Debitoren und 1 Eingangsrechnung vom immer gleichen Kreditor. Dann gibt es einmal im Quartal oder seltener Buchungen für Kontoführungsgebühr, Rechnungen vom Steuerberater, etc.
Nun ist es ja selbstverständlich, dass ich für meine Kunden Debitorenkonten anlege, ebenso das eine Kreditorenkonto. Aber wo ziehe ich da die Grenze? Wenn mir die Bank einmal im Quartal Kontoführungsgebühr abzieht, soll ich dann anstatt "Nebenkosten des Geldverkehrs an Bank" erst über ein Kreditorenkonto buchen? Das erscheint mir wenig sinnvoll. Genauso wenn ich Steuern ans Finanzamt zahle, müsste ich das dann aus Prinzip auch über ein Kreditorenkonto buchen. Das habe ich aber noch nirgends so gesehen.
Wie macht ihr das? Wenn ich schon mit Personenkonten arbeite, dann möchte ich das auch gerne vernünftig machen. Ich würde mich über ein paar Erfahrungen oder Tipps freuen
Viele Grüße
chriselchen
Edit: Das Finanzamt ist natürlich kein Kreditor und bekommt folglich auch kein Kreditorenkonto. Aber beim Beispiel Bank um die Nebenkosten zu buchen, bin ich mir nicht sicher, ob ein Kreditorenkonto sinnvoll ist und in der Praxis so umgesetzt wird.