Ich bin gerade dabei die Buchhalterprüfung zu machen ( mo habe ich die mündliche ), jetzt hat mich mein freund gefragt ob ich das kassabuch, das bis jetzt immer händisch gemacht wurde, auf den PC übertragen kann.
Alles soweit kein problem.
Die Dame die bei ihm in der Firma das gemacht hat, hat gekündigt und jetzt stehe ich irgendwie alleine da.
So jetzt meine Frage.Kann ich umsätze die unecht steuerfrei sind extra rechnen? Also ich meine das so. Bis jetzt wurden die §57a Plaketten immer in der Tageslosung inkludiert. Sie hat dann immer in klammer geschrieben wie hoch die einnahmen bei den plaketten sind.
Ich würde es aber gern so machen, das ich die Tageslosung eintrage und extra noch die Einnahmen von den Plaketten, da sie ja steuerfrei sind.
Ist das ok, wenn ich das so mache? Oder ist es egal?
Und was mache ich mit Beträgen von denen ich keine Rechnung finde??
Ich nehme mal an das muss ich dann ausbuchen..?!
Oder? mir schwirrt ja immer noch der leitsatz im kopf.. keine buchung ohne belege!!