Hallo Mephisto,
es sieht schwerer aus, als es in Wirklichkeit eigentlich ist. Gehen wir das mal der Reihe nach durch:
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mephisto quote: Ich gehe davon aus, dass die Umsatzsteuer auch bei Anzahlungen mit Rechnungsstellung fällig ist. Ist das richtig? |
Nein, die Umsatzsteuer entsteht erst mit dem tatsächlichen Erhalt der Anzahlung. Trotz der Sollversteuerung gilt hier das Zuflussprinzip (sog. Mindest-Istversteuerung).
§ 13 Abs. 1 Nr. 1a Satz 4 UStG:
„Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht insoweit die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist.“
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mephisto quote: Wie wird das jetzt aber gebucht? |
Rechnungsausgang für AnzahlungAn dieser Stelle buchst du erstmal gar nichts !!! Es gibt noch gar keine Forderung, weil die Leistung noch gar nicht erfolgt ist. Außerdem hast du die Anzahlung ja noch gar nicht erhalten, so dass auch noch gar keine Verbindlichkeit entstanden ist. Du legst die Rechnung einfach nur zur Seite, so dass sie jederzeit griffbereit ist.
Zahlungseingang für AnzahlungBank an DebitorMit dieser Buchung entsteht ein kreditorischer Debitorenposten. Jetzt nimmst du deine Rechnung für die Anzahlung zur Hand und buchst mit dem gleichen Datum (!) wie die Wertstellung auf dem Bankkonto
Debitor an erhaltene Anzahlungen 19 % Ust.Der Debitor wird dabei ausgeglichen und die Umsatzsteuer zum Tag des tatsächlichen Erhaltes der Anzahlung berechnet.
Erstellung der Schlussabrechnung(Gesamtbetrag - Anzahlung = Restbetrag)
Debitor an Erlöse 19 % Ust.Erhaltene Anzahlungen 19 % Ust. an DebitorDas Konto erhaltene Anzahlungen wird damit wieder ausgeglichen und die Umsatzsteuer der Anzahlung mit der Umsatzsteuer des Gesamtbetrages verrechnet. Auf dem Debitorkonto bleibt jetzt nur noch der zu zahlende Restbetrag übrig.
Zahlungseingang für RestbetragBank an DebitorSo, das war’s auch schon.
Gruß
Sunny :wink: