ich habe ein paar grundlegende Fragen zurm Rechnungswesen und hoffe, dass Ihr mir bei dem ein oder anderen Punkt weiterhelfen könnt.
1. Vorsichtsgebot
Das Vorsichtsgebot verbietet den Ansatz nicht realisierter Gewinne.
Was ist damit gemeint und was bezweckt man mit diesem Bewertungsgrundsatz für Bilanzen?
Ist das nicht dasselbe wie das
2. Patente und Trademarks
hier handelt es sich ja um immaterielle Vermögenswerte
Werden diese in der Bilanz ausgewiesen?
3. Nettoveräusserungswert
Was bedeuted das konkret?
Angenommen eine Firma hat einen Lagerbestand an Produkt A. Die Anschaffungskosten betrage EUR 5/Stk.
Was darf oder darf nicht ein Unternehmen ausweisen?
Kennt Ihr vielleicht noch leichte Übungen mit denen man eine Bilanzerstellung üben kann?
Z.B. Firma xy kauft Lagerware für 100EUR auf Kredit
Eigentümer entnimmt 2000 EUR in bar.
Lg Rafa