heute habe ich von Lexware Lohn und Gehalt die Meldung bekommen, das ab dem 01.01.2010 die Betragsnachweise nur noch mit dem ELENA-Verfahren versendet werden können!?
Was ist damit gemeint?
LG
Ponschie
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24.11.2009 10:14:59
Hallöchen,
heute habe ich von Lexware Lohn und Gehalt die Meldung bekommen, das ab dem 01.01.2010 die Betragsnachweise nur noch mit dem ELENA-Verfahren versendet werden können!? Was ist damit gemeint? LG Ponschie |
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24.11.2009 10:49:03
Hallo Ponschie,
ich persönlich habe mich noch nicht damit beschäftigt (*schäm*). Aber auf dem Fibumarkt gabs vorkurzem einen Newsbeitrag vielleicht hilft dir dieser schon weiter. VG Bookman |
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24.11.2009 11:50:26
Hi Bookmann,
danke für den interessanten Link. Aber ich finde nirgens etwas darüber, ob das nun Pflicht ist oder nicht. Wär toll, wenn jemand was darüber sagen könnte, ob man an dem Verfahren teilnehmen muss oder nicht. LG |
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24.11.2009 12:10:28
Auf den wieterführenden Link ist dazu was zu finden.
Also würde ich sagen, dass es Pflicht ist, sobald ein erfasster Nachweis erforderlich ist. Zusätzlich gibts auch keine Widerrufsrecht, womit man da wieder rauskäme. Also nachdem was ich da so lese wird es sehr verpflichtend sein. |
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24.11.2009 12:14:05
Jeder Arbeitgeber ist ab 01.01.2010 verpflichtet einen festgelegten Datensatz
gemäß § 97 (1) SGB IV an die ZSS zu übermitteln. Die Beitragsnachweise an die KK müssen weiterhin übermittelt werden. MfG BiBu
Beste Grüße
BiBu
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20.01.2010 10:38:37
Hallo zusammen,
seit dem 01.01.2010 müssen die Personalbüros alle Daten v. Angestellten / Beschäftigten an eine zentrale Speicherstelle übermitteln. Dies soll dazu führen, dass ab 2012 alle Bescheinigungen die Arbeitnehmer benötigen, z. B. für das Arbeitsamt nicht mehr v. AG ausgedruckt werden müssen, sondern v. Arbeitsamt direkt gedownloaded werden können. So werden (nach Meinung der Erfinder) die AG entlastet. Gruß Ely P.S.: Auf jeder Lohnabrechnung muss ein Hinweis zu finden sein, dass die Daten mit ELENA-Verfahren übermittelt worden sind. Macht aber DATEV z. B. automatisch. |
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