Hallo Andriko,
Bookmann hat es richtig beschrieben.
Zitat |
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Andriko quote: Was ich so zwischen den Zeilen gelesen habe zu diesem Thema, ist dass die Handelsbilanz eher „subjektiv“ ist und die Steuerbilanz „objektiv“ und somit eher die Wirtschaftslage des Unternehmens darstellt. |
Nein so ist das nicht.
Also erstmal gelten die Regeln der HB. Die sind so Aufgebaut das sie einen wirklichen Überblick der Leistungsfähigkeit und Liquidität des Betriebes gibt.
Für die Stb. gibt es den § 5 (1) S.1 demnach gilt für die Ermittlung des steuerlichen Gewinns die HB, sofern keine steuerrechtl. Vorschriften es verbieten. (Maßgeblichkeit)
Sinn machen diese Regelungen, wenn aus Liquiditätssicht bzw. um Risiken in der HB richtig darzusstellen RS gebildet werden, die aber für die Besteuerung nicht von belang sein dürfen, um eine Steuergerechtigkeit zu gewährleisten.
Beispiel: Bis 2010 gab es RS für zukünftige Aufwendungen. Hier hätte nun dér UN nach HB jedes Jahr sich neue RS für eventuelle Aufwendungen der Folgejahre bilden können um so seinen Gewinn immer nahe 0,- zu halten, da Griff das Steuergesetz dann ein und verbot diese Art der RS, mit der Folge das so eine RS bei der Ermittlung des Gewinns wieder dem HB-Gewinn hinzugerechnet werden musste.
Nun ja, ab 2010 sind diese Aufwandsrückstellungen nun auch in der HB nicht mehr erlaubt.
Diese RS aus HB sicht gab aber anderen eine Übersicht darüber was noch an Kosten auf das UN zukommt und so die zukünftigen Belastungen und Leistungsfähigkeit besser zu beurteilen. Sowas interessiert Banken natürlich wesentl. mehr als eine reine Stb.
Also die HB leht sich an die Wirtschaftlichkeit an und die Stb. an eine gerechte Besteuerung.
Gruß
Andreas