ich habe eine Frage zu Dienstleistungen für Firmen im NON-EU Ausland, ob diese ohne MwSt zu berechnen sind. Wie sieht es auch aus für EU Ausland?
Freue mich auf eine Antwort
Grüße
27.02.2010 13:01:00
Hallo Allerseits,
ich habe eine Frage zu Dienstleistungen für Firmen im NON-EU Ausland, ob diese ohne MwSt zu berechnen sind. Wie sieht es auch aus für EU Ausland? Freue mich auf eine Antwort Grüße |
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27.02.2010 19:59:16
Hallo mbisette,
das ist alles zu "schwammig" umd irgendetwas dazu sagen zu können. Beantworte bitte noch folgende Fragen dazu: 1. Was für eine Dienstleistung ? 2. An Unternehmer oder Nichtunternehmer ? Lg Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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28.02.2010 23:06:44
Hallo Maik,
1) Dienstleistungen sind: Übersetzungen und Korrektur Arbeit für Werbematerialien, Blogs, Websites, usw. 2) Unternehmer in den USA, Luxemburg u.a. Deshalb die Frage, für diese 2 Lädern, ob 19% MwSt. auf der Rechnung stehen soll oder nicht. Ich dachte nicht... ist das richtig? VG, Matthias |
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01.03.2010 11:32:49
Hallo allerseits,
m.E. Leistungserbringung am Sitz des Leistungsempfängers (§ 3a Abs. 2 UStG). Der Katalog aus § 3a Abs. 4 UStG gilt ja seit 1.1. nicht mehr für zwischenunternehmerische Leistungen. Rechnungen über Leistungen an ausländische Unternehmer müssen also netto, d.h. zumindest ohne deutsche USt geschrieben werden. Für Leistungen nach LUX muss eine Nettorechnung ausgestellt werden, Steuerschuldner ist der Leistungsempfänger analog unserem § 13b UStG. Für Leistungen in die USA fällt zwar keine deutsche Steuer an, aber womöglich US-amerikanische. Eventuell muss sich Deine Fa. in den USA anmelden. Aber vielleicht kennt man dort auch eine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Wie die Rechnung nach den dortigen Regelungen aussehen muss, nun, da habe ich keinen blassen Schimmer (Ausweis von US-Steuer?). Gruß Gustav |
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02.03.2010 12:50:52
Hallo,
Rechnungen an Unternehmer im Drittland sind nicht steuerbar (z.B. USA, Brasilien, Schweiz) Rechnungen für Leistungen an ein Unternehmen innerhalb der EU werden auch ohne MWSt berechnet, allerdings mit dem Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren. Hierzu muss zwingend die UST-ID des Unternehmens vohanden und geprüft werden. Das BZSt stellt hierzu im Internet eine Möglichkeit zur Überprüfung. vG K. |
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02.03.2010 19:40:55
Hallo Rosenmund, herzlich willkommen an Board.
Ich stimme zwar deiner Ausführung im großen und ganzen zu, allerdings ist es sehr allgemein gesagt und muss im Einzelfall wohl nicht unbedingt zutreffen. Lg Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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