ich beschäftige mich grad mit den verschiedenen Lohnsteuerklassen.
Nun meine Frage. Zur Lohnsteuerklasse I gehören auch Verheiratete, die dauernd getrennt leben.
Im EStG heisst es schön - ich zitiere:
"Ehegatten leben dauernd getrennt, wenn die zum Wesen der Ehe gehörende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft nach dem Gesamtbild der Verhältnisse auf die Dauer nicht mehr besteht"
Mit Lebensgemeinschaft ist die Ehe gemeint, aber was ist bitteschön mit einer Wirtschaftsgemeinschaft gemeint. Das beide Ehepartner zusammen Geld in die Ehe bringen und zusammen die Kosten aufbringen oder wie muss ich das verstehen??
Entscheidet das Finanzamt ob ich in die Lohnsteuer I komme oder wie? Ich wäre ja als Verheirateter schön blöd, wenn ich von 4/4 bzw. 3/5 in die Klasse 1 wechsel oder? Die Klasse 1 ist ja die, wo ich am meisten Lohnsteuer bezahle.
So ich bin gespannt auf eure Antworten.