Jahresabschluss-Abgrenzungsprobleme

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[ geschlossen ] Jahresabschluss-Abgrenzungsprobleme
Folgendes Problem liegt vor, ich were euch sehr dankbar, wenn mir jemand einen Gedankenschub geben könnte. Jede Frage soll einem Feld zugeordnet werden: ARAP / PRAP / sonst. Forder. / sonst. Verbind. / Rückstellungen



Im Rahmen eines Jahresabschlusses sind die folgenden Abgrenzungsprobleme zu ordnen.

1. Abbruch der Versicherungsprämie für Kraftfahrzeuge am 31.10. für 01.11. bis 30.04. des folgenden Jahres.

2. Wohnungsmiete des Hausmeisters für Januar des folgenden Jahres geht bereits im Dezember des auslaufenden Jahres ein.

3. Vertreterprovision für das auslaufende Geschäftsjahr wird von uns erst im Januar des folgenden Jahres gezahlt.

4. An gewerbesteuer sind für das laufende Jahr voraussichtlich noch Beiträge im kommenden Geschäftsjahr nachzuzahlen.

5. Ein Teil der Fertigungslöhne für Dezember kann erst im Januar ausgezahlt werden.

6.  Die Zinsen für ein Arbeitnehmerdarlehen werden an uns nachträglich gezahlt und zwar für 01.10 - 31.3 des folgenden Jahres.

7. Für Rohstoffe wurde am 01.12 eine Vorauszahlung geleistet. Die Rohstoffe werden am 04.01 geliefert.

8. Aufgrund eines fixen Liefertermins (zum Zeitpunkt des Bilanzstichtages ein schwebendes Geschäft) droht für das kommende Geschäftsjahr ein Verlust
Hallo,

zum Thema Abgrenzung kann ich dir diesen Artikel auf dem Rechnungswesen-Portal.de empfehlen.

Fachinfo: Rechnungsabgrenzungsposten

Zu den Aufgaben wäre es schön gewesen hättes du schon einige Lösungsansätze präsentiert. Hier erstmal ein Vorschlag von mir zur Lösung zum Jahresabschluss:

1. ARAP

2. PRAP

3. sonst. Verb.

4. sonst. Verb.

5. sonst. Verb.

6. sonst. Ford.

7. ARAP (ist das nicht eigentlich eine geleistete Anzahlung?)

8. Ist das nicht eine Rückstellung?

Gruß Reaper
Jaa deine Ergebnisse sind alle richtig...ich habe Gestern Abend die Aufgaben mit nem Studiumkollegen dan selbst bearbbeitet.
Trotzdem Danke für die Mühe.

Den letzten Aufgabenteil bin ich gerade dabei...:

Die Herstellungskosten einer Schreibtischleuchte für die eigene Betriebausstattung ( Herstellung der Betriebsbereitschaft im 1 Juli, Nutzungsdauer 4 Jahre) belaufen sich auf 375€. Folgede Fragen mit Richtig oder Falsch beantworten.

Das Thema hab ich auf geringwertige Wirtschaftsgüter eingeschränkt.

1. im Jahr der Inbetriebnahme stellen die 375€ Aufwendungen dar, was im Ergebnis einer Vollabschreibung gleichkommt. Die Vermögenswerte in der Bilanz bleiben unverändert.

2. Im Jahr der Inbetriebnahme der o.g. leuchte ist eine plannmäßige Abschreibung in Höhe von 47€ anzusetzen.

3.Im Jahr der Inbetriebnahme der leuchte sind in jedem Fall 75 Euro abzuschreiben.

4. es besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen den ersten drei Antworten.

5. Planmäßige Abschreibungen bilden tatsächlich Wertverzehr ab.

meine Lösungsvorschläge:
1 ist richtig
2 und 3(verstehe ich nicht so ganz) sage aber das sie Falsch sind
4 ist richtig wobei ich aber glaube das es nur ein wahlrecht aus 2 möglichkeiten  gibt: (§6 abs 2 und 2a EStG)
5 ist falsch
Hallo,

ich gehe mal davon aus dass die AUfgabe die aktuelle Regeleungen noch nicht ganz kennt und nur mit der 410€ Regel arbeitet.

1. würde ich somit ebenfalls zustimmen.

2. wenn es kein GWG wäre, darfst du nur den Zeitanteil (halbes Jahr) an Abschreibung ansetzen, die andere Hälfte des Jahres fällt somit raus

3. wäre somit auch falsch siehe Begründung 2.

4. ist falsch, jedenfalls nach GWG-Regeln des EStG

5. stimme ich dir zu

Gruß Reaper
Guten Morgen

Danke viellmals...ich bin von der alten 410€-Regel ausgegangen...wobei ich von der alten noch nichts weis.

Die letzte Aufgabe ist dan schon etwas komplizierter für mich:


Im Bereich der Technischen Anlagen und Maschinen erfolgt am 6.12.01 eine Erweiterungsinvestition in eine zusätzliche Maschine. Die Anschaffungskosten für diese Maschine belaufen sich auf 400.000,-€. Die voraussichtliche Nutzungsdauer beträgt 7 Jahre.
Im Zuge des Kaufes wird eine gebrauchte Maschine zu 40.000,- plus 19% USt in Zahlung gegeben. Der Buchwert dieser Maschine beläuft sich zum Zeitpunkt der Investion auf 30.000,-€. Eine Anpassung der planmäßigen Abschreibung hat bereits stattgefunden.

1. Buchen sie die Eingangsrechnung für die Erweiterungsinvestition zum 6.12.01.

2.Buchungssatz für den Rechnungsausgleich am 17.01.02. berücksichtigung an dieser Stelle, dass die gebrauchte Maschine in zahlung gegeben wird. Die Restzahlung erfolgt durch Banküberweisung.

3. Buchsatz für den Buchwertabgang.

4. Bewerten sie die neue Investition zum 31.12.01. Gehen sie davon aus, dass der Gewinnausweis so gering wie möglich ausfallen sollte.


Zu 1. Technische Anlagen und Maschinen(0) 400.000,- an Verbindlichkeiten(4) 400.000,-

Zu2. Bin ich gerade dabei...vorerst der Eintrag hier...muss schon gleich losfahren.
Hallo,

noch mal szum Thema GWG:

1. falsch
2. falsch
3. richtig (GWG 150,00 Euro bis 1000,00 Euro) sind über ein Jahrespool über 5 Jahre abzuschreiben.
    375,00 Euro ./. 5 Jahre = 75 Euro
4. falsch
5. falsch

Thema: Maschine

1. Maschinen an Verbindlichkeiten (0 an 1)
2. Verbindlichkeiten an Forderungen aus Abgang Maschine (1 an 1)
    Verbindlichkeiten an Bank (1 an 1)
3. Buchwert Abgang Anlagevermögen an Maschinen (2 an 0)

Viele Grüße

Roadi
Hallo Roadi,

In der Aufgabe geht leider nicht hervor, welches Jahr gerade gilt. Daher ist es schwer zu sagen, was richtig ist, aber da der Autor sich auf die 410er Regel bezieht, hatte ich mich daran orientiert. Deine Lösung ist natürlich auch richtig, wenn der Sammelposten nur gilt.

Zu den aktuellen Regelungen:

vor 2008 - 410 Regel
2008 - 2009 - Sammelposten
ab 2010 - 410-Regel oder Sammelposten

Daher finde ich die Aufgabe nicht eindeutig.

Gruß Reaper
:wink1:  Hallo Reaper,

ich war mir eigentlich auch nicht sicher mit dem Jahren, deshalb ist meine Antwort so ausgefallen.
Aber wenn ich mir die 2. Frage ansehe, würd ich sagen er nimmt Literatur aus dem Jahr 2001/2002.
Dann kann er ja die GWG voll abschreiben.  Also etwas ungewiss die Sache.

Einen schönen Tag noch


Roadi
Ich finde sowas immer gefährlich mit alten Aufgaben zu üben. Nicht das man dann in der Prüfung genau über sowas stolpert.
Jaa danke an alle nochmals...die Prüfung gestern war in Ordnung....ein paar Verwechslungen vom Steuergesetz ins Handelsgesetz..aber im Ganzen machtbar.
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