Im Rahmen eines Jahresabschlusses sind die folgenden Abgrenzungsprobleme zu ordnen.
1. Abbruch der Versicherungsprämie für Kraftfahrzeuge am 31.10. für 01.11. bis 30.04. des folgenden Jahres.
2. Wohnungsmiete des Hausmeisters für Januar des folgenden Jahres geht bereits im Dezember des auslaufenden Jahres ein.
3. Vertreterprovision für das auslaufende Geschäftsjahr wird von uns erst im Januar des folgenden Jahres gezahlt.
4. An gewerbesteuer sind für das laufende Jahr voraussichtlich noch Beiträge im kommenden Geschäftsjahr nachzuzahlen.
5. Ein Teil der Fertigungslöhne für Dezember kann erst im Januar ausgezahlt werden.
6. Die Zinsen für ein Arbeitnehmerdarlehen werden an uns nachträglich gezahlt und zwar für 01.10 - 31.3 des folgenden Jahres.
7. Für Rohstoffe wurde am 01.12 eine Vorauszahlung geleistet. Die Rohstoffe werden am 04.01 geliefert.
8. Aufgrund eines fixen Liefertermins (zum Zeitpunkt des Bilanzstichtages ein schwebendes Geschäft) droht für das kommende Geschäftsjahr ein Verlust