"Eine weitere Besonderheit der Umsatzsteuerproblematik besteht darin, dass jeder steuerpflichtige Unternehmer die entstandene Um-satzsteuer für den jeweiligen Voranmeldezeitraum nach amtlichen Vordruck (Formular USt.-Voranmeldung) selbst zu berechnen hat. Das ausgefüllte Formular ist auf elektronischem Wege am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraumes dem zuständigen Finanz-amt zu übermitteln, ein Betrag ist zum Termin zu überweisen. Ob und für welchen Zeitraum USt.-Voranmeldungen abzugeben sind, ist abhängig von der Höhe der Umsatzsteuer des Vorjahres. "
Heißt das in der Praxis: Firma xy bekommt am 8.12 eine Rechnung und muss die umsatzsteuervoranmeldung dafür erst bis zum 10.01 überweisen?