folgendes Thema.
Computerfirma kauft Unterlagen Word (Bücher) mit Steuer 7,00 %.
Diese Unterlagen werden weiterverkauft an einen Kunden.
Schreibe ich die Ausgangsrechnung mit 7,00 % oder mit 19,00 % ?
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19.10.2010 12:13:07
Hallo zusammen,
folgendes Thema. Computerfirma kauft Unterlagen Word (Bücher) mit Steuer 7,00 %. Diese Unterlagen werden weiterverkauft an einen Kunden. Schreibe ich die Ausgangsrechnung mit 7,00 % oder mit 19,00 % ? |
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19.10.2010 13:01:26
Hallo Küstenjunge,
das kommt drauf an: Werden nur die Bücher weitergeliefert dann 7 %. Ist die Weitergabe der Bücher unselbständiger Bestandteil einer anderen Leistung (z.B. irgendwelche IT-Dienstleistungen, Verkauf von Software) dann wohl 19 %. Um dies genauer beurteilen zu können, müsste man wissen, um was für eine (andere) Leistung es sich genau handelt. Gruß Gustav
Bearbeitet:
Gustav - 19.10.2010 13:02:39
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19.10.2010 13:41:21
Es erfolgte nur die Weitergabe des Buches. Mehr nicht.
Keine Dienstleistung etc. Meine Kollegin meinte es sind dann trotzdem 19,00 %. Warum auch immer |
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19.10.2010 13:54:45
Dann liegt Deine Kollegin falsch. Die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Nr. 49 der Anlage 2 zum UStG ist nicht auf Druckereien, Buchhandlungen oder Verlage beschränkt. Entscheidend ist allein, was für ein Gegenstand geliefert wird.
Gruß Gustav |
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19.10.2010 14:57:47
Also wenn ich eigentlich immer Umsätze mit 19,00 % habe, kann ich in der Ausnahme auch einen Umsatz mit 7,00 % haben?
Habt ihr einen Link, wo das genau drin steht? |
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19.10.2010 19:41:05
Hallo Küstenjunge,
für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ist es grundsätzlich unerheblich, wer einen Umsatz ausführt. Ausnahmen gelten z.B. für Zahntechniker oder gemeinnützige Einrichtungen. Es kommt allein auf den Inhalt des Umsatzes an. Siehe BMF-Schreiben vom 5. August 2004, dort Randziffer 1, 3. Satz "Die Begünstigung ist nicht davon abhängig, welcher Unternehmer (Hersteller, Großhändler, Einzelhändler) den Umsatz ausführt.": (Lass Dich nicht davon stören, dass das Schreiben angeblich aufgehoben wurde. Stimmt nicht, nur eine bestimmte Regelung, die nicht Bücher betrifft, wurde aufgehoben. Ansonsten ist das BMF-Schreiben weiter anzuwenden.) Gruß Gustav |
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