bisher hatte ich immer das Problem dass ich beim aktivieren von Anlagegegenständen nie wusste, ob die Zahlung innerhalb
einer gegebenen Skontofrist beglichen wurde und ich den skontierten Betrag oder den unskontierten Betrag in die Anlagen-
software einfplegen soll. - Im Buch - Bilanztraining / Haufe / Wulf,Müller beschreiben die Autoren nun die Möglichkeit; den
skontierten Betrag zu aktivieren und bei gegebener Verstreichung der Skontofrist, den Skonto als Zinsaufwand zu buchen ???
für mich wäre das eine feine Lösung; aber ich finde diese Aussage sonst nirgends - kann mir irgendwer sagen wo ich für dieses Vorgehen eine Bestätigung oder ähnliches herbekomme???
Vielen Dank im Voraus,
rob