inspiriert von Hias Thread „Passive Rechnungsabgrenzung“
stellt sich mir folgende Frage.
In meinem Lehrbuch wird PAR wie folgt definiert:
„Periodengerechte Erfassung im Voraus erhaltener Erträge.“
Also, dass Geld ist vorab geflossen für einen Ertrag der zwei Geschäftsjahre berührt.
Ist mir soweit auch verständlich.
Nun frage ich mich, was ist, wenn das Geld erst im neuen GJ fließt?
Dann muss doch trotzdem ein PARAP gebildet werden,
denn die Ausgangsrechnung wurde doch in beiden Fällen
schon als Ertrag gebucht?!
Das HGB § 250 Abs. 2 spricht auch nur von „Einnahmen“, also das Geld vorab geflossen ist in Bezug auf die PAR.
Nun bin ich ein wenig verwirrt.
Könnt ihr mich „erleuchten“
Ein schönes Wochenende an alle
Andreas