Ich nehme unter anderem von Privatleuten Kommissionsware an nun habe Ich den Fall das Ich diese Ware von der Person nun abkaufen würde haben auch schon über den Preis verhandelt nun ist aber meine Frage wie Ich das Abrechnen kann den Ich wollte nun nicht noch mal durch die ganze Stadt fahren nur damit Ich eine unterschriebene Quittung bekomme, mir wurde hier schon mal was von einem Eigenbeleg erzählt aber habe gehört das sowas zwar möglich ist aber man es nicht zu oft machen sollte, wäre den auch ein Beleg gültig ohne Unterschrift? Also Ich kann ja ein Beleg schreiben mit allen Daten von dieser Person würde das einem Steuerprüfer reichen oder muß jede Quittung und alles Unterzeichnet sein? Auch wurde gesagt das es als Kleinunternehmer alles noch nicht so problematisch ist aber was ist mal wenn Ich Ust ausweisen muß? Den Ich habe halt vor von Privat zu kaufen und auf Flohmärkten, was muß Ich alles beachten?
Hoffe Ihr helft mir da mal kurz weiter.