Hallo,
der Fall ist etwas knifflig.
Meine Lösung (aber nur zu 90% sicher)
Der Subunternehmer muss euch eine Rechnung ohne UST stellen und auf das reverse Charge Verfahren hinweisen.
Ihr Schuldet wenn der Messestand sich in einem EU Land befindet
die jeweilige UST in dem jeweiligen EU Land.
Wenn der Messestand sich im Ausland befindet würde ich sagen bleibts steuerfrei....
PS: Da das ausländische UST REcht ja nicht mit dem europäischen harmoniert/harmonieren muss ggf. Vorschriften im jeweiligen LAnd prüfen.
Ort der sonstigen Leistung ist deshalb das jeweilige Land, weil eure LEistungen mit Sicherheit Leistungen sind im Zusammenhang mit einem Grundstücj §3a(3) Nr.1 oder Nr.5 Messen. Beides besagt das der Ort der s.L., der Ort ist wo aufgebaut/gearbeitet wurde/Messe stattfand.
PS: Hab nochmal nachgeschaut sind defintiv Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück, also §3a (3) Nr. 1
Gustav
kannst du da mal noch drüberschaun
Gruß
Maik