Ich weß nicht so Recht, ob ich in diesem Forumbereich richtig bin, aber falls nicht, können die Moderatoren diesen Thread ja verschieben.
Es geht darum, dass ich mich gerade im Rahmen meines Studiums mit dem Thema ,,Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz-Übergangsregelungen'' nach Artikel 66 & 67 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) ausseinandersetzen muss, und zwar kritisch! Ich soll nach einigen problematischen Übergangsregelunge recherschieren und versuchen diese kritisch zu würdigen.
Ich habe bereits mit Art. 66 Abs. 2 EGHGB ,,Wahlmöglichkeit für Abschreibungen'' und Art. 67 Abs. 1 EGHGB ,,Pensionsrückstellungen'' zwei gefunden, allerdings scheint mir z.M. Ersteres zu einfach und ,,trivial'' zu sein.
Es wäre mir wirklich eine große Hilfe, wenn Ihr mir helfen könntet, sofern Ihr etwas Ahnung von der Materie habt.
Vielleicht ein paar Tipps, welche anderen Übergangsregelungen denn noch eine Problematik aufweisen, wo es sich wirklich lohnt diese kritisch zu würdigen.
Mit freundlichen Grüßen
rox2009