Hallo,
Abschnitt 19.1 Abs. UStAE sagt hierzu Folgendes:
"(4) Nimmt der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Laufe eines Kalenderjahres neu auf, ist in diesen Fällen allein auf den voraussichtlichen Umsatz (vgl. Absatz 3) des laufenden Kalenderjahres abzustellen (vgl. auch BFH-Urteil vom 19. 2. 1976, V R 23/73, BStBl II S. 400). Entsprechend der Zweckbestimmung des § 19 Abs. 1 UStG ist hierbei die Grenze von 17 500 € und nicht die Grenze von 50 000 € maßgebend. Es kommt somit nur darauf an, ob der Unternehmer nach den Verhältnissen des laufenden Kalenderjahres voraussichtlich die Grenze von 17 500 € nicht überschreitet (BFH-Urteil vom 22. 11. 1984, V R 170/83, BStBl 1985 II S. 142)."
Mit dem ersten jahr hast Du also Recht. Künftig musst Du Dich am 1. Januar eines Jahres hinstellen und
1. ins letzte Jahr zurückschauen, der Umsatz darf nicht mehr als 17.500 Euro betragen haben und
2. ins vor Dir liegende Jahr blicken, der Umsatz darf hier voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen.
Nur wenn beide Betragsgrenzen nicht überschritten sind, darfst Du in dem vir Dir liegenden Jahr § 19 UStG anwenden. Ist eine Grenze überschritten, ist's Essig mit dem Kleinunternehmer.
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Weiss jemand , wie hoch die Freigrenze bei der Gewerbesteuer und beim Einkommen ist? bei der Sache mit dem § 19 UstG ist? |
Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuer haben nichts miteinander zu tun. Für die ESt musst Du Deinen Gewinn ermitteln und in der Steuererklärung angeben. Deine Einkünfte werden dann in einen Topf geworfen, wobei der Grundfreibetrag unabhängig von der EInkunftsart berücksichtigt wird.
Die Gewinnermittlung ist auch bei der Gewerbesteuer zugrunde zu legen, Hinzu- und ABrechnungen beachten.. Bei der GewSt gilt für natürliche Personen ein Freibetrag von 24.500 Euro.
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Bekommt man da auch eine Identifikationsnummer die man auf der Ausgangsrechnung ausweisen muss dann? |
Auch als Kleinunternehmer kann man eine USt-ID beantragen. Muss man aber nicht. Auf der Ausgangsrechnung kann auch die StNr. angegeben werden, die das FA Dir für die ESt zugeteilt hat.
Gruß
Gustav