es geht um das Thema Abschlagszahlungen und Vorschüsse im Lohn-Bereich:
Abschlagszahlungen: Leistungen auf den bereits verdienten, aber noch nicht abgerechneten Lohn.
Vorschüsse: Leistungen des Arbeitgebers auf den noch nicht verdienten Lohn.
Zitat: „Zahlt der Arbeitgeber den Arbeitslohn für den üblichen Lohnzahlungszeitraum nur in ungefährer Höhe (Abschlagszahlung) und nimmt er eine genaue
Beispiel 1: Ein Arbeitgeber mit mtl. Abrechnungszeiträumen leistet jeweils am 20. eines Monats eine Abschlagszahlung. Die Lohnabrechnung wird am 10. des folgenden Monats mit der Auszahlung von Spitzenbeträgen vorgenommen.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, auf eine Lohnsteuereinbehaltung bei der Abschlagszahlung zu verzichten und die Lohnsteuer erst bei der Schlussabrechnung einzubehalten.
Beispiel 2: Ein Arbeitgeber mit mtl. Abrechnungszeiträumen leistet jeweils am 28. für den laufenden Monat eine Abschlagszahlung und nimmt die Lohnabrechnung erst am 28. des folgenden Monats vor.
Die Lohnsteuer ist bereits von der Abschlagszahlung einzubehalten, da eine Abrechnung nicht innerhalb von drei Wochen nach Ablauf des Lohnabrechnungszeitraums erfolgt.
Nun meine Fragen hierzu.
Das macht doch kein Unternehmen so kompliziert oder kennt ihr so was?
Was ist mit dem Zitat gemeint. Ich kann es gar nicht interpretieren wann jetzt die drei und wann die fünf Wochen gemeint sind.
Vielen Dank vorab.