würdet ihr ein RWE SmartHome Starterpaket (kostet netto 300,00 €) als GWG ansehen ?
Oder würdet ihr es aktivieren ?
Ich danke euch.
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27.07.2011 08:26:41
Hallo zusammen,
würdet ihr ein RWE SmartHome Starterpaket (kostet netto 300,00 €) als GWG ansehen ? Oder würdet ihr es aktivieren ? Ich danke euch. |
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27.07.2011 08:40:48
Hallo Küstenjunge,
ich gehe davon aus, dass du dieses Paket richtig installieren musst und dies somit nicht mobil ist. Aus diesem Grund würde ich dieses zum Haus aktivieren. Viele Grüße Sarah Depold
Viele Grüße
Neele :-)
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27.07.2011 08:51:51
Hm.
Aber es ist doch ein Paket und für sich alleine selbstständig nutzbar oder nicht ? |
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27.07.2011 09:16:59
Hm.
Du kannst doch das Ding nicht ohne dein Haus benutzen! Ein billiger selbstständiger Kopierer (freistehendes Gerät) ist ein typisches GWG. Das funktioniert auch in jedem anderen Haus und du kannst es bewegen. Du brauchst eine Heizung dafür, Lichtschalter etc. Das Set läuft eben nicht selbstständig, die Kriterien für die Kategorisierung als GWG sind nicht gegeben. LG, Neele
Viele Grüße
Neele :-)
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27.07.2011 09:31:54
Und wie lange würdet ihr es abschreiben ?
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27.07.2011 09:33:59
Na über die gesamte restliche ND deines Gebäudes!
Viele Grüße
Neele :-)
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27.07.2011 10:26:30
Sehe ich auch so!
Letztendlich nutzt du die Geräte zur Steuerung des Stromnetztes und der Heizung. Und diese sind ebenfalls mit dem Gebäude aktiviert. |
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27.07.2011 12:53:10
Dann schreibe ich es über die Dauer des Mietvertrages ab.
Räume sind gemietet. |
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27.07.2011 21:28:29
Leg da mal eine andere Ansicht dar.
Also für mich ist dieses Smart Home ein ganz normales Wirtschaftsgut. (Es sind ja im Enddeffekt nur bessere Funksteckdosen und Heizungsregler und Funkschalter) die sind doch innerhalb von 1ner Minute abgeschraubt und die Hauptschaltstelle kann auch umgestellt werden) Kein GWG, aber selbständig bewertbar und veräußerbar und wird länger als ein Jahr benutzt = Wirtschaftsgut. Auch liegen hier doch auch keine baulichen Maßnahmen vor, die es mit dem Gebäude verbinden Somit wird es imho normal aktiviert und abgeschrieben. Wenn es doch verbunden würde und teurer und aufwändiger wäre, würde ich erstmal auf Scheinbestandteil prüfen, das heist die Sache wird länger abgeschrieben als der Mietvertrag läuft und wieder ausgebaut wird. Dann wäre es ein "bewegliches Wirtschaftsgut".
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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