Ein ARAP ist ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten. Das Gegenstück ist ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP).
Ein PRAP müsstest du bilden, wenn euer Kunde bereits das Entgelt an euch in 2011 gezahlt hätte. Dann hättet ihr nämliche eine Zahlung erhalten die erst Ertrag in 2012 wird.
Rechnungsabgrenzungsposten dienen also allein dafür Aufwand und Erträge der Periode zuzuordnen in die sie gehören. Da Aufwand und Erträge aber nur durch LEISTUNGEN entstehen, gehören sie zwangsläufig in die Periode in der die Leistung erbracht wird. Und das ist bei euch eben erst in 2012, denn da wird geliefert (= Leistung erbracht.
Die Lieferung eures Lieferanten an euch führt zu einem Werteverzehr (= Aufwand). Eure Lieferung an euren Kunden führt zu einem Wertezuwachs (=Ertrag). Da ihr sicherlich mehr von eurem Kunden verlangt, als ihr bezahlt habt, wird in der GuV eine Überschuss der Erträge über die Aufwendungen entstehen. Das ist dann euer Gewinn.
Das euer Lieferant direkt an euren Kunden liefert, ändert nichts an der soeben dargestellten Konstellation. Das ist nur ein verkürzter Lieferweg. In der Umsatzsteuer bezeichnet man solche Geschäfte als Dreiecksgeschäft.
zu deiner Frage a)
Aus ertragssteuerlicher Sicht hättest du die Rechnung an euren Kunden rausschicken können. Allerdings wäre das überflüssig. Ihr hättet dann ebenfalls einfach nur einen Beleg der leistung vorweggenommen.
Allerdings hättest du umsatzsteuerlich behauptet, eine Leistung erbracht zu haben, obwohl du das nie gemacht hast. Das genügt der Finanzverwaltung aber bereits, um von einer enstanden Umsatzsteuer auszugehen. Sie wird verlangen das ihr die Umsatzsteuer abführt. Und dafür würde dir deine Buchhalterin zu recht den Kopf abreissen
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zu deiner Frage b)
Die verstehe ich nicht. Was meinst du damit ?
Aza