Privateinlage oder Kapitaleinlage oder anderer Sachverhalt

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Privateinlage oder Kapitaleinlage oder anderer Sachverhalt
Hallo Leute,

Ich mal wieder.

Folgendes:

Ein Chef will sein Gasthaus an die Tochter übergeben. Noch wissen weder Kunden noch Finanzamt davon. Die  Tochter führt das Unternehmen momentan in Vertretung. Übernahme ist offiziell erst nach Unterzeichnung des Pachtvertrages.

Wie läuft das nun mit der Buchhaltung. Die Tochter finanziert nu Gehälter und Wareneinkäufe über Ihr momentanes Privatkonto. Das Finanzamt weiß noch nicht das Chef die Firma übergibt.. Das heißt alles läuft momentan noch unter seinem Namen. Die Tochter will natürlich das eingebrachte a zurück und b für ihre eigene Buchhaltung nutzen. Die ja aber meiner Meinung nach erst nach der offiziellen Übergabe aktiv werden darf.

Wie verbuche ich denn nun die ganzen Zahlungen und Einnahmen in der Buchhaltungs des Chefs und später bei der Tochter?

Buche ich es beim jetzigen Chef als Darlehen oder als Privateinlage. Es fließt kein Geld von der Tochter auf das momentane Geschäftskonto.

Die Rechnungen so wie die Pacht wird lediglich anstelle des Geschäftskontos von Ihrem bezahlt. Sie ist aber wie gesagt noch nicht Firmeninhaberin.

Sie möchte jetzt das ich die Buchhaltungen trenne. Darf ich das überhaupt? Sie hat noch keine eigene Steuernummer. Ich müsste ja dann zwei Vorsteuermeldungen für eine Firma machen. Ist das erlaubtß

Ich weiß nicht mehr weiter, bitte helft mir

Wie buche ich das ganze dann ggf. später bei Ihr wenn überhaupt?  

hilfeeeeeeeeee
Hallo JD,

nehmt euch auf jeden Fall einen Steuerberater! Fehler sollten an dieser Stelle nicht passieren und ohne Erfahrung am besten gar nicht erst allein versuchen.

Wenn etwas schief geht, kann es teuer werden.

MfG
M.
Das würde ich gerne aber der soll von dem Wechsel wohl erst kurzfristig erfahren. Ich habe mich jetzt entschieden Rücksprache mit meinen Chefs zu halten und die Belege die tatsächlich aus der Tasche meiner neuen Chefin bezahlt wurden. Erst mal zu sammeln und nachträglich zu buchen, wenn die Übergabe gelaufen ist.

Die einzige Idee die ich jetzt noch hätte wäre wirklich. Die Belege die über die Tochter laufen sollen zu sammeln und sie nach der Übergabe als eine Summe weiterzuberechnen. Noch eine Variante wäre evtl, eine Art Dahrlehensvertrag zwischen den beiden zu machen und es in der Buchhaltung als eine Dahrlehnenssumme zu buchen.

Wie findet ihr das?

Ich hatte so einen Fall noch nie und die steigen mir hier auf die Füße und wenn ich denen sage, das das so wie sie es wollen noch nicht geht dann werde ich angemault.
Hallo JPDRs,

sammeln wird wohl nicht gehen, denn die Kosten gehören nun mal in den Betrieb. Erst recht wenn Ust. beim Wareneinkauf anfällt.

Schließ mich grundsätzlich unbedingt Mjolnir Meinung an, doch falls Du keine Hilfe in diese Richtung durch blockade deines Chef´s bekommen kannst, würd ich diese Zahlungen durch die Tochter gegen ein Vbk. Konto buchen. Dann kann man schnell bei der Übergabe sehen, was Sie bereits eingebracht hat und diese Summe vom Kaufvertrag abziehen.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
@ Ansimi das habe ich mir ganz zu Beginn bevor ich hier schrieb auch überlegt aber es wird keinen Kaufvertrag geben. Sondern die gehen wohl momentan davon aus das die Tochter alles sang und klanglos zahlt und dann irgendwann halt alles sich in wohlgefallen auflöst..... Da in dem Betrieb läuft nix normal.

Aber wir haben jetzt vereinbart, dass ich die Einkäufe ganz genau so buche wie sie gehören und die Zahlungen die, die Tochter geleistet hat verwalte ich in einer seperaten Tabelle außerhalb der Buchhaltung. Sobald die Tochter dann übernimmt wird dass das Erste sein was wir beim neuen Steuerberater klären werden.

Das heißt

Ware an Kasse oder Bank wobei ich ein Bankkonto auf den Namen der Tochter anlegen würde, weil es ja nicht über das eigentliche Geschäftskonto geht.

Wobei wenn ich mir das überlege, damit es übersichtilicher bleibt ist der Vorschlag mit Vbk besser. Danke erst mal soweit.
Hallo Ihr Lieben ich schon wieder aus der Chaosfirma. Ich habe das mit den Wareneinkäufen die über die Tochterlaufen nun über  die Verbindlichkeiten gemacht und Sie als Lieferant angelegt.

Die Übergabe ist wohl nun hinfällig. Dennoch weigert sich mein Chef das Geschäftskonto für die Tochter zugänglich zumachen. Obwohl Sie nun als Restaurantleitung das Ding hier quasi allein führt und auch für alle Zahlungen die über ein Bankkonto laufen aufkommt. Es läuft nach wie vor so das alle Bank bezogenen Buchunungen über Sie laufen.

Sie zahlt sich die Summen die Sie bezahlen muss, auch was die Schulden des Chefs angeht auf ihr Konto aus den Tageseseinnahmen. Jetzt ist zwischen denen wohl vereinbart, dass sie so halt dann immer die Verbindlichkeiten gegenüber der Tochter ausgleichen.

Ich habe jetzt aber dennoch eine Frage: Habt ihr mir einen  Tipp wie ich folgendes handhaben und buchen kann. Jetzt sollen Lohnzuschüse die vom Amt gezahlt werden auch nicht mehr über das eigentliche Geschäftskonto laufen sondern über das der Tochter.

Wie buche ich den Scheiß nu denn eigentlich geht sowas ja nicht.  Die Tochter ist keine Teilhaberin. Aber wenn das Geld auf das normale Geschäftskonto läuft dann bekommt die Tochter das Geld nicht. Die Erfahrung haben wir bereits mit EC-Kartenzahlungen gemacht, die von Kunden kamen.

HILFEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE

Soll Ich das als Forderungen an Lohnzuschüsse buchen oder was? Sollen wir ein Schriftstück anfertigen das Zahlungen künftig über das Konto der Tochter laufen und und und.

Leider ist es mir untersagt den Steuerberater über die Sachlage zu informieren und mein Chef ist nicht bereit irgendretwas zu ändern. :cry:
Hallo JPDRs,

das ist aber keine schöne Situation... Da leider bestimmt auch das Klima...  :(
Wäre es möglich, für die Tochter ein separates Bankkonto buchhalterisch anzulegen und das ganze darüber abzuriegeln?

Ich drück dir die Daumen, dass es besser wird!

MfG
M.
Du meinst ein seperates Geschäftskonto???

Das müsste ich mit ihr besprechen. Aber ich bin sicher das dieses Konto dann auf Ihren Namen laufen soll, wie ich meinen Chef einschätze und wie gesagt sie ist ja keine Teilhaberin und ich kenne mich leider nicht aus, ob eine Vollmacht zur Tätigung von Bankgeschäften in dem Fall rechtlich bezüglich der Buchhaltung vertretbar ist.

Sollte mein Chef sich weigern haben wir dann überhaupt eine Chance das irgendwie ordnungsgemäß zu verbuchen?

Ich habe zwar Anhnung von der normalen Buchhaltung aber solch komplizierten Geschichten wie hier hatte ich leider noch nie.

Lol ich habe deinen Beitrag falsch verstanden, sorry

Die Firma ist als einzelfirma angemeldet. Sicherlich wäre es möglich in der Software ein weiteres Bankkonto anzulegen. Aber dann müsste Sie ja auch ihre Bankangelegenheiten komplett offenlegen und sie ist ja keine Teilhaberin.

Oder stehe ich jetzt entgültig auf dem Schlauch?
Bearbeitet: JPDRsSchnuffi - 09.05.2012 11:39:27 (Falsch argumentiert wegen missverstehen)
Ich bin sicher, dass es besser wäre, dies mit einem Berater zu klären. Wenn dies die Geschäftsführung nicht will, müssen erstmal dort die Fronten geklärt werden.

Das klingt alles sehr wirr und kompliziert und auch schon recht grenzwertig. Bitte versuche professionelle steuerliche Hilfe zu bekommen.

MfG
M.
HI,

so wie ich das lese, ist doch ein Steuerberater schon für das Unternehmen tätig. Das ist ja schonmal gut. Das mit dem Einkaufen über die Tochter und deren bezahlen aus den Bareinnahmen ist ja praktikabel und ich denke auch korrekt.

Was die Zuschüsse vom Amt angeht: Zahlen die denn überhaupt auf ein Konto aus was nicht dem Zuschussempfänger gehört? Da habe ich so meine Zweifel.

Bilibu
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