Zinsaufwendungen in "Abgrenzung Rechnungskreis I und Rechnungskreis II"

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Zinsaufwendungen in "Abgrenzung Rechnungskreis I und Rechnungskreis II"
Hallo,

ich habe eine Frage zu einer Übungsaufgabe zu dem Thema "Abgrenzung Rechnungskreis I und Rechnungskreis II". In dieser Übungsaufgabe ist die Rede von Zinsaufwendungen in Höhe von 1.250 EUR laut GuV. Kalkulatorisch werden allerdings 28.300 EUR angesetzt.

Laut Lösungsvorschlag werden deshalb kostenrechnerische Korrekturen in Höhe von 28.300 EUR angesetzt. Soweit, so gut! Der verrechnete Aufwand wird allerdings mit 1.250 EZUR angesetzt, was meiner Meinung nach nicht richtig ist! Zinsaufwendungen fallen doch eigentlich unter "Neutrale Aufwendungen", oder nicht? Insofern dürften sie doch auch nicht unter "verrechneter Aufwand" angesetzt werden, oder?

Kann mir jemand helfen? Vielen Dank schon mal!
Meiner Meinung nach kõnnen Zinsen auch Anderskosten sein. Was steht denn im Sachverhalt ?

Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Zitat
Arminia schreibt:
Der verrechnete Aufwand wird allerdings mit 1.250 EZUR angesetzt, was meiner Meinung nach nicht richtig ist! Zinsaufwendungen fallen doch eigentlich unter "Neutrale Aufwendungen"

Das ist richtig. Schuldzinsen gehören nicht zum zu verrechnenden Zweckaufwand, da sie nicht dem Betriebszweck dienen. In der Kostenrechnung haben sie entsprechend auch nichts verloren, Sie sind Bestandteil einer neutralen Ergebnisermittlung.
Zinsen sind immer Anderskosten, es sei denn Grundlage des Zinsaufwandes ist ein Kredit zur Finanzierung von Aufwendungen die sich nicht in Vermögenswerten der Aktiva darstellen.
MfG
Zitat

Laut Lösungsvorschlag werden deshalb kostenrechnerische Korrekturen in Höhe von 28.300 EUR angesetzt. Soweit, so gut! Der verrechnete Aufwand wird allerdings mit 1.250 EZUR angesetzt, was meiner Meinung nach nicht richtig ist! Zinsaufwendungen fallen doch eigentlich unter "Neutrale Aufwendungen", oder nicht? Insofern dürften sie doch auch nicht unter "verrechneter Aufwand" angesetzt werden, oder?
Kann mir jemand helfen? Vielen Dank schon mal!

Hallo,

da wir hier halt keinen Sachverhalt haben, mal mit Beispiel.

Ich gehe davon aus das du die Abgrenzungsrechnung meinst.

Beispiel 1:
Der Gegenstand X ist nicht betriebsnotwendig und die Zinsen dafür sind somit neutrale Aufwendungen.

Die 1.250,- werden in der Abgrenzungsrechnung als neutrales Ergebnis ausgeschieden (1.250,-), kostenrechnerisch werden 28.300 € angesetzt.


Beispiel 2:
Der Gegenstand x ist betriebsnotwendig und die Zinsen dafür sind somit Zweckaufwand.
Zweckaufwand können somit nur Anderskosten sein, kostenrechnerisch werden 1.250 übernommen + 27.050,- € kostenrechnerische Korrektur = 28.300 €

siehe auch hier Zweckaufwand ist immer Grundkosten oder Anderskosten und Anderskosten müssen kalkulatorische Kosten sein --> anders geht es nicht.
http://www.google.de/imgres?um=1&hl=de&rls=com.microsoft:de:%7Breferrer:source%3F%7D&rlz=1I7ADFA_de&biw=1527&bih=840&tbm=isch&tbnid=LKbYr3Lry1VMtM:&imgrefurl=http://www.controllingportal.de/Fachinfo/Kostenrechnung/Abgrenzung-der-Kostenbegriffe-Grund-Anders-Zusatzkosten.html&docid=VIBEDdqU_jE1KM&imgurl=http://www.controllingportal.de/upload/old/bilder/fachartikel/Aufwand-Kostenbegriff.jpg&w=447&h=259&ei=2M7PT576Ac3HtAaAp_DeCg&zoom=1&iact=hc&vpx=171&vpy=165&dur=12&hovh=171&hovw=295&tx=168&ty=79&sig=102272945761095898387&page=1&tbnh=115&tbnw=198&start=0&ndsp=25&ved=1t:429,r:0,s:0,i:69

Wie auch immer, am Ende sind auf jeden Fall 28.300 in der Kostenrechnung.

Somit stimme ich deiner Aussage nur halb zu, ja Zinsaufwand kann Neutraler Aufwand (betriebsfremd, periodenfremd, außerordentlich) sein, muss aber nicht. Der Zinsaufwand wird wenn er neutraler Aufwand ist,  in der Abgrenzungsrechnung rausgerechnet und gehört dann zum neutralen Betriebsergebnis.
Wenn der Zinsaufwand Zweckaufwand ist, also nicht betriebsfremd/notwendiges Betriebsvermögen dann sind es immer Anderskosten.

siehe auch hier

http://www.google.de/imgres?imgurl=http://www.controllingportal.de/upload/old/bilder/fachartikel/Abgrenzungsrechnung.jpg&imgrefurl=http://www.controllingportal.de/Fachinfo/Kostenrechnung/Abgrenzungsrechnung.html&h=303&w=550&sz=59&tbnid=1BkLZNEAA3kMBM:&tbnh=76&tbnw=138&zoom=1&usg=__XZP62xzbhb_2WTOObQvb5cLIBM4=&docid=FOYapqiLf2_YpM&sa=X&ei=Oc7PT7OSEs_0sgaSmNjyCg&ved=0CGgQ9QEwAA&dur=385

Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 06.06.2012 23:49:09
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
@sroko,
vielleicht kommen hier Begriffe etwas durcheinander.
Zinsen sind (meinem Kenntnisstand nach) immer dem neutralen Ergebnis zu zuordnen, da sie (bei produzierendem Gewerbe) keinen Betriebszweck darstellen (Erwirtschaftung von Schuldzinsen), somit dürfen Sie das Betriebsergebnis (Kosten- und Leistungsergebnis) nicht beeinflussen.
Der Verrechnungsweg der (kalk. u. Schuld)- Zinsen in der Abgrenzungsrechnung unterscheidet nicht zwischen Schuldzinsen für Verbindlichkeiten die entstanden sind wegen einer wirtschaftlichen Nutzung von Vermögensgegenständen i.S.d. Betriebes oder nicht.
Die kostenrechnerische Korrektur ist Schnittstelle der Betrachtung unterschiedlicher Ergebnisaussagen (Erfolg vs. Leistung).
MfG
Vielen Dank für die Hinweise!
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