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Cafe, Cafe
hallo,
wenn man ein kleines Cafe eröffnet, ist es dann so das man für 1 Jahr von der Steuer befreit ist?
Muss man dann, dass 1 Jahr im 2ten Jahr nachzahlen oder ist man davon befreit??

Noch eine Frage bezüglich Kassenbuch führen..

Kann man bzw darf man mit Excel ein Kassenbuch führen?? wäre einfacher und geht schneller :)

Das Kassenbuch wäre für das kleine Cafe wo man die Einnahmen und Ausgaben einfach auflistet.

Die Steuer muss man ja nicht extra ausweissen oder?

ps.  Steuerabführen .. muss man die 4tel jährlich oder geht das ganzjährlich??? bei einem Monatsumsatz von 30.000

bedanke mich in voraus grüße kai1
Bearbeitet: Kai1 - 13.11.2012 10:20:21
Die Kleinunternehmerregelung greift nur wenn in einem Jahr nur 17.500 Bruttoumsätze erwartet werden und im nächsten Jahr maximal 50.000 Euro Brutto.

Du gibst oben 30.000 Euro Monatsumsatz an, da kannst du jede Kleinunternehmer Regelung völlig vergessen.

Wenn ich von 30.000 Euro Monatsumsatz mit 19% Ust Belastung ausgehe und nur wenig abziehbare Vorsteuer zu Grunde lege, kannst du ebenso davon ausgehen dass du zur monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung verdonnert wirst, da kommt Quartalszahlung nicht mehr in Frage.

Zu den Fragen deines Kassenbuches mag ich mich nicht äussern, da gibt es sicher Leute mit deutlich mehr Ahnung.


Die 30.000 Monatsumsatz in Verbindung mit deinen Fragen sagen mir aber nur eins: Du brauchst ganz dringend einen Steuerberater der dir bei der Einrichtung deines Gewerbebetriebs hilft, 30.000 Umsatz und klein schliessen sich deutlich aus, du brauchst dringend eine Absicherung gegen alle steuerlichen Fallen die du oben angerissen hast, du brauchst einen Profi.
Hallo,

zur ersten Frage
eine Steuerbefreiung für das erste Jahr gibt es nicht. Im ersten Jahr sind genauso Steuern zu zahlen wie in jedem anderen Jahr.

Zum Kassenbuch
eigentlich muss kein Kassenbuch geführt werden aber eine Aufzeichnung der Einnahmen. Entweder sind Z-Bons vorhanden, dann muss nur noch eine Auflistung der Ausgangsrechnungen erfolgen oder eben alles Aufgezeichnet werden
Mit Excel geht es aber niemals. Es muss entweder von Hand oder mit Hilfe eines zugelassenen Kassenprogramm geführt werden.
Ich kann nur dringend raten ein ordentlichliches Kassenbuch zu führen, da in der Gastronomie viele Betriebsprüfungen stattfinden. Es findet fast immer eine Kalkulation durch das Finanzamt statt und die Einnahmen werden geschätzt. Um sich dagegen wehren zu können müssen ordentliche Aufzeichnungen vorhanden sein.


Die Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben muss zwingend mit einzeln aufgelisteter Umsatzsteuer erfolgen, weil sonst keine Umsatzsteuerzahllast errechnet werden kann. Bei den Einnahmen muss das eigentlich nicht Täglich geschehen, wenn sowieso nur zum vollen Steuersatz (19%) verkauft wird.


Umsatzsteuervoranmeldung:
erfolgt in diesem Fall monatlich. Das ist der Grundfall §18(2)S.1 UStG  der nur nicht eintritt wenn die Monatliche Umsatzsteuerzahlung niedrig ist. Bei 30.000€ Monatsumsatz un Gastronomie geht das auf keinen Fall.

Mal allgemein: werden keine Gewinne von 50.000€ oder Umsatze von 500.000€ im Jahr erreicht (§ 141 AO), gibt es ein paar Erleichterungen in der Buchführungen. Aber es gibt eine abgeleitete Buchführungspflicht. (derivative Buchführungspflicht) (§ 140 AO)
Trotzdem muss es für einen Dritten/ das Finanzamt möglich sein nachzuvollziehen was geschen ist. Das geht eigentlich nur mit einer ordentlichen Aufzeichnung. Spätestens mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung benötigt man auch eine Strukturierung. In der Anlage EÜR zur Einkommensteuer ist das notwendig. Das kann aber nicht erfolgen, wenn nur eine allgemeine Ausgabenliste geführt wird.

Auch ich kann nur dringend empfehlen, einen Steuerberater aufzusuchen. In der Gastronomie ist vieles zu beachten, was man nicht einfach so wissen kann und was später teuer wird.

Grüße
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