ersteinmal ich bin neu hier und hoffe das ich das richtige Unterforum für meine Frage gewählt habe.
Ich habe eine Frage zum Thema Kredittilgung in einer OHG (da ich in naher Zukunft eine Gründen möchte). Bevor Fragen aufkommen zum Thema OHG. Wir haben so gut wie keine Haftung, daher lohnt sich eine GmbH nicht. Eine GBR kommt aufgrund der Umsatzhöhe nicht in Frage und eine KG erscheint mir komplizierter als eine OHG
Mal angenommen 2 Personen gründen eine OHG (Gewinnverteilung soll 80-20% sein, die gesetzliche 4% Regelung + Kopfverteilung soll umgangen werden im Gesellschaftervertrag).
Person A (20% beteiligt an der OHG) zahlt X Euro Eigenkapital als Einlage ein.
Ansonsten wird ein Kredit von Person B (restliche 80%) über eine Höhe Y aufgenommen damit der Betrieb der OHG los gehen kann.
Meine Frage ist jetzt folgende. Mal angenommen die OHG hat 100.000 Euro Gewinn.
Die Kredittilgung beläuft sich auf 70.000 Euro. Soweit ich weiss, hat eine Kredittilgung keine Auswirkung auf eine GuV-Rechnung.
Wie verhält es sich nun mit Gewinnauszahlung und Tilgung?
Erhält jetzt Person A (100.000-70.000*20%) 6.000 Euro Gewinn und Person B (100.000-70.000*80%) 24.000 Euro Gewinnbeteiligung oder wie läuft sowas.
Buchhaltungstechnisch ist zwar ein Betriebsergebnis von 100.000 Euro da, aber durch die Tilgung ist das ja nicht an Bargeldmittel da... ?
Ich stehe da etwas auf dem Schlauch. Ich habe damit keine Erfahrung und ich denke Ihr werdet darüber lachen
Kann mir da einer Weiterhelfen ?
Viele Grüße
Manuel