ich hätte eine recht spezielle Frage, wo ich aktuell nicht weiter komme. Wir haben eine Serienfertigung und es passiert immer wieder, dass Fertigprodukte (also wirklich fertig und abgepackt) aufgrund der Qualitätskontrollen aussortiert und und vernichtet werden.
Jetzt diskutiere ich mir Controlling, wie diese bewertet werden sollen. Controlling sagt zu den Herstellenkosten d.h. neben den Materialeinzelkosten z.B. Fertigungslohnkosten (wichtig! bei uns sind keine Akkord-Löhne, sondern fixe Monatslöhne) oder auch unechte Gemeinkosten (Energie usw.) + Overhead --> zu der Untergrenze der Herstellungskosten laut HGB § 255.
So, jetzt vertrete ich die Meinung, dass dieser Bewertungsgrundsatz nur für die Aktivierung von selbsterstellen Gütern in der GuV gedacht ist (aktivierte Eigenleistungen). Wenn wir unsere Fertigproduktvernichtungen zu den oben genannten Wert ansetzten werden, stellen wir uns absichtlich schlechter da, als es der Fall ist. Das gilt insbesondere für fixe Personalkosten - z.B. 1 Mio. € - die habe ich schon in der GuV stehen - mehr Personalkosten gibt es in der Periode nicht. Wenn ich ein Teil (als Fertigungslöhne) davon über die Bewertung der Fertigproduktverluste noch ein mal in die GuV bekomme, weise ich eigentlich Aufwendung aus, die ich nicht hatte. Oder bin ich komplett auf dem falschen Dampfer?
Außerdem bin ich der Meinung, dass die Overheadkosten nicht zu der Untergrenze zuzurechnen sind, sondern liegen zwischen der Unter- und Obergrenze und müssten selbst im Falle meines Unrechtes nicht berücksichtigt werden.
Ich danke Euch für die Hilfe!
Ergänzung: wir bilanzieren nach IAS