Ich schreibe bald meine Prüfung in Rechnungslegung und muss mich zur Zeit mit ein paar Grenzfällen beschäftigen.
24. November Lieferung aus den USA 100 Smartphones zu 585 USD \ Stck (1€=1,3$) Zahlung in 60 tagen.
31. Dezember Devisenkassamittelkurs (1€=1,5$)
Also Verbindlichkeit erst 450 Euro und später 390 Euro. Die Frage ist ob die Smartphones angesetzt werden sollen am 31. Dezember und mit welchem Wert.
Mir kommen da mehrere Vorschriften in den Sinn, denke ich habe einfach noch eine Wissenslücke - muss man die Waren wirklich schon am 24. November bilanzieren oder sehe ich das aus der Fragestellung richtig heraus, dass wir das erst am 31. Dezember machen?
Handelt es sich um einen auf Fremdwährung laufenden VG nach §256a HGB, oder sind die AK noch garnicht festgelegt sodass es sich um Nachträgliche Preisänderungen §255 I HGB handelt? Oder sind die Ak schon am 24. November festgesetzt dass man sich an das Imparitätsprinzip, Realisationsprinzip ect. halten muss und mögliche Preisänderungen höchstens nach §253 IV abzuschreiben sind?
MfG, bin über jede Hilfe dankbar