wir haben eine GmbH. Die Geschäftsfahrten werden mit dem Privat PKW erledigt, dafür 0,30 EUR/ km pauschale angesetzt und ausbezahlt.
Anfallende Parkentgelte gebe ich in die Kasse als Ausgabe. Unsere Steuerkanzlei bucht die Parkentgelte unter 3510 (Verbindlichkeit gg. Gesellschafter)
mit folgender Begründung:
" für die Buchführung ist das Einkommensteuergesetz maßgebend.
In diesem Fall müssen wir uns aber die Lohnsteuerrichtlinien anschauen (da Arbeitnehmer nie besser gestellt werden dürfen wie Unternehmer und auch anders herum).
(Lohnsteuerrichtlinien als Anhang wurde drangehängt) Auf Seite 2 steht genau beschrieben, dass nur die 0,30 € und unvorhersehbare Kosten wie Unfallkosten etc. absetzbar sind."
....bleiben wir bei dem gesetzlichen Stand, dass die Parkentgelte nicht abzugsfähig sind.
Ich bin der Meinung, dass dies unter 6673 gebucht werden sollte aber doch nicht Verbindlichkeiten gg. dem Gesellschafter.
Habe dort jetzt mehrfach nachgefragt und man sagte mir, dass diese Parkkosten nicht als Ausgaben gebucht werden können. Es wäre mit den 0,30 EUR / km abgegolten. Man bleibe bei dem gesetzlichen Stand, dass die Parkentgelte nicht abzugsfähig sind, aber wenn ich es ausdrücklich möchte, dann buchen Sie es gerne als Kosten ein.
Ich konnte im Internet nichts verbindliches vom Gesetzgeber finden.
Wer kann mir helfen?
herzlichen Dank im voraus .