Auslagen als durchlfd. Posten gesehen

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Auslagen als durchlfd. Posten gesehen, Reisenebenkosten an Kunden weiterbelastet, auch bezahlt bekommen, aber nicht als Einnahmen erfasst, im Gegenzug aber auch nicht als Aufwand erfasst
Guten Morgen,

ein Mandant (selbst. Reiseleiter) hat diverse Reisenebenkosten an seine Auftraggeber (Veranstalter) weiterbelastet, auch bezahlt bekommen, aber nicht als Einnahmen erfasst, im Gegenzug aber auch nicht als Aufwand erfasst.

Seine Reisehonorare + USt wurden ordentlich verbucht & versteuert, aber alle ihm entstandenen Reisenebenkosten, wie Taxi, Bahn, Auslagen f. Reiseteilnehmer, wie Besichtigungseintrittskarten etc. hat er dem Reiseveranstalter in seiner Rechnung, - nach dem Bruttobetrag - als Nebenkosten, in einer Summe ohne USt, hinzugerechnet. Die Gesamtsumme wurde dann auch vom Veranstalter überwiesen. Mein Mandant hat dann aber nur den Bruttobetrag verbucht und versteuert, die Nebenkosten gar nicht gebucht. Im Gegenzug aber auch alle diese Aufwendungen in seiner Buchhaltung nicht als Aufwand erfasst. Ihm sei es "zu viel Aufwand, und ja sowieso durchlaufend".

Ich meine er muss alles buchen, die Nebenkosten an den Veranstalter auch mit 19% abführen, da seine Leistungen alle mit 19% versteuert werden. Im Gegenzug natürlich auch alles bei ihm als Aufwand verbuchen, mit den in den Belegen jeweiligen Steuersätzen.

Danke für kurze Info, ob ich das so richtig sehe, oder eventuell auch nicht.

Viele Grüße!
Harald
Hallo,

ich sehe das genauso wie Du. Wenn die Rechnung auf deinen Reiseleiter lautet, dann ist es kein durchlaufender Posten.
Mit welcher Pauschale/Höhe etc. er dann seine Kosten weiterverrechnet, ist eine individuelle Vereinbarung mit seinem Geschäftspartner.

Und kann natürlich zu Einnahmen führen, muss aber auch nicht. Aber was ist wenn z.B. n.a. Betriebsausgaben dabei sind etc. So einfach mit +- 0 wird es auch nicht immer sein.

Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Es sind oft Belege die keine Namen enthalten, wie Taxi, DB, Straßenbahn, Eintrittstickets, etc., aber das ist m.E. auch vollkommen irrelevant. Ihm entstehen diese Kosten und diese leitet er in gl. Höhe weiter. Hier auch noch die Frage: Rechnet er diese Kosten alle Netto und schlägt dann einheitlich 19% USt drauf, da seine Hauptleistungen auch mit 19% berechnet werden? ich denke ja!

Was soll denn bedeuten "Und kann natürlich zu Einnahmen führen, muss aber auch nicht"?`
Er erhält ja diese Beträge vom Veranstalter, dann müssen es doch Einnahmen sein?

Danke,
Harald
Hallo,

sorry meinte "die Einnahmen für Reisekosten können zu einem Gewinn führen, müssen aber nicht."

Wir habe z.B. auch einen Gutachter der rechnet so ab:

2 Arbeitsstunden a 120 € = 240 €
1 Stunde Fahrzeit a 60€ = 60 €
30km a 0,70 € =  21 €

Gesamt 321 € + 19% = 381,99 €

Dies ist natürlich eine eher großzügige Abrechnung, aber macht natürlich kalkulatorisch Sinn, wenn es der Markt hergibt.
Und natürlich sind das auch Einnahmen/Erträge, die USt pflichtig sind.
Ob er dann Zug gefahren ist, oder Fahrrad etc. dass heißt was er an Belegen/Aufwand tatsächlich hat ist egal.

Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Zitat
Rechnet er diese Kosten alle Netto und schlägt dann einheitlich 19% USt drauf, da seine Hauptleistungen auch mit 19% berechnet werden? ich denke ja!

Ich denke, NEIN!

Da es sich nicht um "nebenleistungen" i.S.d. Gesetzes handelt!

Der Gemüsehändler bei dem du etwas kaufst, wird dir auch nicht 7% berechnen für seine Fahrt zum Großmarkt!  :green:

Nachtrag:

Hab den "Reiseleiter" überlesen! Lies mal da:

http://www.spesen-ratgeber.de/spesenabrechnung/
Bearbeitet: bdirk - 18.07.2014 18:02:15
Hallo bdirk,

du denkst zwar nein, aber in deinem Link steht Ja?   :wink1:

Wenn ich vergleiche was im Link steht und was wir besprochen/geschrieben haben, stimmt das so überein.

Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 18.07.2014 20:16:39
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
@ sroko

Schon klar, hab ja dazugeschrieben, dass ich den "Reiseleiter" übersehen habe.

Ist das dann überhaupt noch eine Nebenleistung :?:   :denk:

Kann man ja schlecht vergleichen mit Versandkosten oder Verpackung bei einem Geschenk!  :denk:

Da besteht noch diskussionsbedarf denke ich!  :green:

Gruß

Nachtrag: Na sie mal einer da:

"Die Planung, Organisation, Durchführung und Be
treuung der von einem Reiseveranstalter
angebotenen Gruppenreisen durch einen selbstständigen
Reiseleiter
bildet ein wirtschaftliches
Ganzes und [COLOR=#FF0000]stellt umsatzsteuerli
ch eine einheitliche Leistung dar
[/COLOR].
Für den Reiseveranstalter steht weder die
Planung der Reiseziele noch die Betreuung der
Reiseteilnehmer vor Ort allein im Vordergrund der von dem Reiseleiter bezogenen Leistungen. "


FG München
19.07.2007 – 14 K 2688/06
EFG 2007, 1643
Bearbeitet: bdirk - 18.07.2014 20:33:09
Lest auch mal hier:

http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk=115820&fk=45&spid=1296&spk=1294&sfk=45&opv=10863

http://www.somannscheller.de/2013/02/einheitlichkeit-einer-leistung-ein-groses-mysterium/

Gruß  :wink1:
Bearbeitet: bdirk - 18.07.2014 20:45:23
Seiten: 1
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