ein Mandant (selbst. Reiseleiter) hat diverse Reisenebenkosten an seine Auftraggeber (Veranstalter) weiterbelastet, auch bezahlt bekommen, aber nicht als Einnahmen erfasst, im Gegenzug aber auch nicht als Aufwand erfasst.
Seine Reisehonorare + USt wurden ordentlich verbucht & versteuert, aber alle ihm entstandenen Reisenebenkosten, wie Taxi, Bahn, Auslagen f. Reiseteilnehmer, wie Besichtigungseintrittskarten etc. hat er dem Reiseveranstalter in seiner Rechnung, - nach dem Bruttobetrag - als Nebenkosten, in einer Summe ohne USt, hinzugerechnet. Die Gesamtsumme wurde dann auch vom Veranstalter überwiesen. Mein Mandant hat dann aber nur den Bruttobetrag verbucht und versteuert, die Nebenkosten gar nicht gebucht. Im Gegenzug aber auch alle diese Aufwendungen in seiner Buchhaltung nicht als Aufwand erfasst. Ihm sei es "zu viel Aufwand, und ja sowieso durchlaufend".
Ich meine er muss alles buchen, die Nebenkosten an den Veranstalter auch mit 19% abführen, da seine Leistungen alle mit 19% versteuert werden. Im Gegenzug natürlich auch alles bei ihm als Aufwand verbuchen, mit den in den Belegen jeweiligen Steuersätzen.
Danke für kurze Info, ob ich das so richtig sehe, oder eventuell auch nicht.
Viele Grüße!
Harald