ich habe mal eine Frage zum Thema Buchhaltung.
Ich bedanke mich im vorraus für Eure Zeit.
Ich bin Inhaber und GF einer kleinen GmbH.
Wir sind Ist-Versteuerer.
Wir haben einen Neben-Geschäftsbereich für den wir ein getrenntes Konto haben.
Auf diese zahlen ausschliesslich die Kunden dieses Geschäftsbereiches und es werden davon die Rechnungen an einen einzigen Lieferanten abgebucht.
Es sind aber sehr viele kleine Kunden Rechnungen (ca. 100 - 150 Stück im Monat). Es sind ca. 5 Lieferantenrechnungen im Monat.
Die Rechnungen an die Kunden werden auch vom Lieferanten in unserem Namen an die Kunden verschickt und der Lieferant kümmert sich auch um die offenen Posten.
Die Kunden sitzen alle in D und der Lieferant auch.
Es handelt sich ausschliesslich um Dienstleistung.
Aktuell ist die Buchführung hierfür sehr aufwendig, da wir alle Belege und Zahlungen einzeln in Lexware buchen.
Nun hat uns der Lieferant angeboten einen Monatsbericht zu liefern.
Dieser umfasst eine Liste aller ein und ausgegangenen Zahlungen. Dazu alle Rechnungen und die Kontoauszüge.
Wir würden dann nur noch zwei Buchungen buchen.
Einmal "Rechnungen an Kunden für Bereich XY mit Summe netto 1500,00, enthaltene Umstatzsteuer 285,00 Euro.
Einmal "Rechnungen für Leistungen für Bereich XY mit Summe netto 1300,00, enthaltene Umstatzsteuer 247,00 Euro.
Offene Posten buchen wir gar nicht.
Wir bekommen aber einen Bericht was noch offen ist als Überblick. Das fehlt dann zwar in unserer Buchhaltung, ist aber nicht schlimm.
Umsatzsteuertechnisch hätte wir ja auch alles.
Für eine Prüfung hätten wir auch alle Unterlagen.
jeder Buchung kann anhand des Staples (Bericht, Rechnungen, Kontoauszüge) nachvollzogen werden.
Frage: Spricht da irgendwas gegen?
Irgendetwas was gegen das GoB verstösst oder ähnliche Vorschriften?
Viele Grüße
Stefan