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gustav schreibt: ... Allerdings geht dann das Eigentum auch auf den EM über.... |
Hi,
das Eigentum geht NICHT mit der Ummeldung über!
Eigentümer des Fahrzeugs ist der, der das Fahrzeug käuflich erworben hat, unabhängig davon, auf wen dieses Fahrzeug als Halter zugelassen ist.
Der Fahrzeugbrief ist dabei kein Eigentumsnachweis, sondern nur der Kaufvertrag sagt aus, wer Eigentümer ist, auch wenn das anders dargestellt wird in der Automobilbranche. Allerdings wird der Fahrzeugbrief allgemein als Indiz dafür angesehen, dass wer diesen hat oder auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, das der auch der Eigentümer ist oder zumindest berechtigt ist, über dieses Fahrzeug entsprechend zu verfügen.
Der Halter ist rechtlich für das Fahrzeug dem Staat und anderen gegenüber für verschieden Pflichten und der grundsätzliche Haftung zuständig. Durch die KFZ-Versicherung wird versucht einen Großteil dieser allgemeine Haftung auf das Versichrungsunternehmen zu übertragen.
Wenn sich also Sohnemann einen PKW kauft (Eigentümer), dieser auf den Vater zugelassen wird (Halter) und auf die Mutter versichert wird (Versicherungsnehmerin), so sind dieses drei verscheidene Personen, bei denen jeder in seinem Bereich Rechte und Pflichten hat.
MfG