Kleinunternehmer und App-Store, wie wird versteuert?

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Kleinunternehmer und App-Store, wie wird versteuert?
Ich bin Kleinunternehmer und machen von der Kleingewerberegelung gebraucht.
Demnach kann ich eigentlich auf die UmstVA verzichten. Und genau das möchte ich mir auch ersparen.

Leider habe ich weder durch Steuerberater noch durch andere Quellen in Erfahrung bringen können, wie
es sich stuerlich als Kleinunternehmer verhält wenn man über Online Platformen wie Google Playstore oder App-Store
seine selbstprogrammierten Apps anbietet.

Folgendes habe ich in Erfahrung gebracht:

- Der Betreiber der Verkaufsplatform (Sitz EU Ausland) tritt gegenüber dem Käufer als Verkäufer auf und weist automatisch die entspr. richtige Mwst.
   des Käuferlandes auf der Rechnung aus. Der Kunde zahlt direkt an die Platform, diese führt davon die Steuern an die Finanzbehörde ab.
   Eine Verkaufsprovision oder dergleichen erhält der Betrieber (bei mir itch.io) übrigens nicht.

- Einmal im Monat überweist mir dann die Platform das eingenommene Geld (Steuern sind bereits abgezogen) auf mein Konto.

Jetzt stellen sich mir folgende Fragnen:

1. Ich als Kleinunternehmer dürfte ja an einen Dt. Käufer keine Mwst. ausweisen. Der Portalbetreiber, der meine App verkauft tut das aber trotzdem.
   Stellt das ein Problem dar? Oder ist das so korrekt, da er ja als Verkäufer auftritt und selbst kein Kleinunternehmer ist?

2. Wie muss ich meine Einnahmen (weit unter 17.5000 EUR) versteuern? Gilt weiter die Kleinunternehmerregelung? Oder muss ich eine UmstVA jeden Monat leisten? Verliere ich den Kleinunternehmerstatus weil ich Einnahmen von einer ausländischen Verkaufsplatform erhalte?


Hoffe inständig dass hier jemand Licht ins Dunkel bringen kann! Schon jetzt tausend Dank!
Hallo fox,

das ist mal ein sehr interessantes Thema.

Vorweg, wenn der Steuerberater nicht helfen kann, würde ich schon mal über einen Wechsel nachdenken.

Wenn der Plattformbetreiber gegenüber dem Endkunden als Vertragspartner auftritt, besteht aus meiner Sicht ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Betreiber und nicht zwischen Ihnen und dem Endkunden.
Wie der Plattformbetreiber seinerseits die USt ausweist, ist sein Problem.

Gemäß § 3a Abs. 1 UStG ist Ort der sonstigen Leistung der Sitz des Unternehmens des Leistungserbringers. Da Sie als Kleinunternehmer auftreten, ist aus meiner Sicht auch keine Ortsverschiebung gem. § 3a Abs. 2 UStG möglich.
Da der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, kommt § 3a Abs. 5 UStG (auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen)  auch nicht zum Tragen.

Als Schlussfolgerung daraus unterliegen die Umsätze der dt. USt, werden aber wegen der Anwendung von § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) nicht erhoben.

Zitat
fox1986 schreibt:
- Einmal im Monat überweist mir dann die Plattform das eingenommene Geld (Steuern sind bereits abgezogen) auf mein Konto.

Das habe ich leider nicht verstanden, welche Steuer ist hier abgezogen? USt sollte es nicht sein, sonst läuft etwas falsch.

Eine genauere Auskunft kann ich hier im Forum nicht geben, dazu müsste man die genauen Details kennen.

Vielleicht konnte ich trotzdem etwas helfen.

MfG
Hallo ArnoGe,

erstmal vielen Dank. Das hat schonmal ein wenig Licht ins Dunkel gebracht.

Zum Unklaren Punkt:

der Portalbetreiber (der vom App-Käufer das Geld entgegennimmt), führt die im Kaufpreis enthaltene Mwst. an die jew. Finanzbehörde ab. Eine zusätzliche Verkaufsprovision wird hier (das ist bei dem Anbieter itch.io besonders) nicht bagezogen. Das wann dann abzüglich der Mwst. übrig bleibt (also der Nettobetrag) wird mir dann auf mein Konto überwiesen.

Frage ist jetzt nur noch: Reicht es, diesen Betrag (solange er unter der 17.500er Grenze bleibt einfach jährlich auf der EÜR zu deklarieren (und wenn ja als was?)
oder muss ich bei erhaltenen Zahlungen von Buisness-Partnern (was der Platformbetreiber ja für mich ist) zwingend eine monatliche UmstVA abgeben?

Vielen Dank für Deine/Eure Hilfe!!
Hallo fox,

es tut mir Leid, aber ich kann da nicht weiterhelfen. Man müsste schon die Verträge und die Abrechnungen sehen.

Wenn Sie eine Leistungsbeziehung mit dem Kunden eingehen, dann ist die USt des Landes und in diesem Land abzuführen, wo der Kunde wohnt.  Die USt ist dann über das MOSS (Mini-One-Stop-Shop) Deklarationsverfahren abzuwickeln.

Für die Kleinunternehmerregelung gelten nur die Umsätze die in Dt. getätigt werden.

Wenn die Plattform aber für Sie die USt bei den Kunden ausweist, müssen Sie diese auch an das Finanzamt abführen, als sogenannte 14c-Steuer (in Rechnungen unberechtigt ausgewiesene USt).

Für die USt-Voranmeldung gelten eigene Regeln. Im Jahr des Beginns und im Folgejahr ist eine monatliche Voranmeldung abzugeben. Danach richtet es sich nach den Zahlungen des Vorjahres.
Kleinunternehmer müssen keine Voranmeldung abgeben sondern nur eine Jahreserklärung.

Es ist wirklich empfehlenswert einen guten Steuerberater zu fragen, auch wenn es etwas Geld kostet. Das Finanzamt kann teurer werden.

MfG
Zitat
ArnoGe schreibt:
Hallo fox,


Wenn Sie eine Leistungsbeziehung mit dem Kunden eingehen, dann ist die USt des Landes und in diesem Land abzuführen, wo der Kunde wohnt.  Die USt ist dann über das MOSS (Mini-One-Stop-Shop) Deklarationsverfahren abzuwickeln.
:D
jetzt verwirren Sie mich: Wie oben geschildert, gehe ich faktisch keine Beziehung mit dem Endkunden ein. Der Shopbetreiber vertreibt die App und führt die Ust. gemäß MOSS bereits ab. Die Frage ist jetzt konkret, wie ich die Beträge die ich vom Shopbetreiber ausgezahlt bekomme als Kleinunternehmer versteuern muss.



Zitat

Es ist wirklich empfehlenswert einen guten Steuerberater zu fragen, auch wenn es etwas Geld kostet. Das Finanzamt kann teurer werden.

Habe ich bereits getan, keine wirklich sinnvolle Auskunft bekommen. Zudem müssen die Kosten im Rahmen bleiben. Ich rechne mit vielleicht 500 EUR im ersten Jahr. Dafür sollten keine 200 EUR für den Steuerberater drauf gehen.
Hallo fox,

wenn Vertragspartner der Shopbetreiber ist, dann wird für Sie keine USt fällig. Vorausgesetzt Sie stellen eine Rechnung oder erhalten eine Gutschrift mit dem Hinweis auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung.

Wie schon gesagt, an Hand der vorhandenen Angaben kann man leider keine genaue Auskunft geben. Ein Problem ist schon die Wortwahl. Was Sie für sich auf die eine Weise verstehen, fasse ich eventuell ganz anders auf. Es geht dabei auch um ein paar Fachausdrücke die unterschiedlich verwendet werden.
Wenn Sie sagen: "Der Shopbetreiber .... und führt die USt gemäß MOSS ab", Tut er dieses im eigenen Namen oder in Ihrem Namen.
Und einige Fragen mehr, die nur aus den Verträgen und der Abrechnung hervorgehen.

Auch ist die Frage, ob ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung nciht sinnvoller ist. Dadurch könnten Sie z.Bsp. Vorsteuer geltend machen

Schade das der Steuerberater auch nicht helfen konnte, aber leider sind nicht alle fit beim Thema USt.

Solange sich Ihr Umsatz aber noch im Bereich von 500,00 € jährlich bewegt, würde ich an Ihrer Stelle davon ausgehen, dass die Kleinunternehmerregelung anzuwenden ist.

MfG
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