Ich hatte immer bei der Gewerbsteuer
Gewerbesteueraufwand an Bank gebucht
geht dass noch oder muss man vielleicht jetzt
Privatentnahme an Bank buchen
da nicht mehr als Betriebsausgabe absetzbar ist.
bin mir ein wenig unsicher.
gruesse kai1
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31.01.2009 18:08:12
hallo,
Ich hatte immer bei der Gewerbsteuer Gewerbesteueraufwand an Bank gebucht geht dass noch oder muss man vielleicht jetzt Privatentnahme an Bank buchen da nicht mehr als Betriebsausgabe absetzbar ist. bin mir ein wenig unsicher. gruesse kai1 |
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02.02.2009 12:35:41
Hallo, kann ich verstehen
ab 2008 die Gewerbesteuer ist nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Sie ist außerhalb der Bilanz bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommen wieder hinzuzurechnen. Die Gewerbesteuer ist auch nach wie vor Betriebsausgabe. Warum dies??? Nun, weil sich die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschluss nicht aus dem Steuerrecht sondern aus dem Handelsrecht ergibt. Und nach Handelrechtlichen Gesichtspunkten ist die Gewerbesteuer Betriebsausgabe und somit voll berücksichtigungsfähig und mindert den handelsrechtlichen Gewinn. Jetzt sieht das Steuerrecht vor, dass eben diese Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abzugfähig ist, soweit es um die Ermittlung des steuerlichen Gewinns geht. Daher bleiben in der Praxis 2 Behandlungsmöglichkeiten: Gewerbesteuervorauszahlungen 1. nicht abzugsfähige Betriebsausgaben buchen, Hier wird alles verbucht, was steuerlich nicht anerkannt wird handeslrechtlich jedoch Betriebsausgabe bleibt. Problem hierbei dürfte wohl die Zuordnung der Vorauszahlungen bei der Ermittlung der Gewerbesteuer sein, die sich aus diesem Konto nicht herleiten lässt. Dabei halte ich Alternative 2 für die Bessere. 2. Gewerbesteuervorauszahlungen Hier wird gebucht wie bisher. Handelsrechtlich erfolgt der richtige Ausweis in der Bilanz und die Vorauszahlungen werden wie bisher bei der Ermittlung der Gewerbsteuer entsprechnent zugeordnet. In beiden Fällen muß dann am Jahresende die Gewerbesteuer/ nicht abzugsfähige Betriebsausgabe außerbilanziell hinzugerechnet werden, um den korrekten Betrag ermitteln zu können. Ich nehme die 2 Variante hoffe ich liege auch so richtig in meinen Ausführungen. Bin aber nur Finanzbuchhalter und mache den Abschluss nur für unser eigenes Unternehmen Hoffe ich konnte Dir helfen Viele Grüße utebeate
Bearbeitet:
utebeate - 02.02.2009 13:40:19
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02.02.2009 12:47:48
danke viel mals für deine ausführliche Hifle.
Handelsbilanz ja Steuerbilanz nein ich werde mir deinen Rat zu Herzen nehmen und es auch so machen vielen dank kai1 |
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02.02.2009 12:56:44
Hallo,
ich rechne die Gewerbesteuervorauzahlungen dem Bilanzgewinn natürlich hinzu außerhalb der Bilanz für die Ermittlung des steuerrechtlichen Gewinns zur Einkommensteuererklärung und auch für Gewerbesteuererklärung Handelsgewinn zb. 59.000 + Gewerbesteuervorauzahlungen 3200 = Steuergewinn 62200.- Für Einkommenssteuererklärung!!!!!! Alles klar? hattest Du das auch so verstanden???? Wir können uns das ja nicht aussuchen Handelbilanz Steuerbilanz Viele grüße Utebeate |
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04.02.2009 10:03:45
ja mir ist es jetzt klar.
danke 8) |
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04.02.2009 10:53:04
Super
:lol: Viele grüße utebeate |
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