mich interessiert eure Meinung zu folgenden Problem, das mir auffiel. Vielleicht habe ich auch etwas übersehen, dann bitte ich um Korrektur bzw. Ergänzung. Sicherlich haben alle mitbekommen, dass die Kilometerpauschale kurz vor Weihnachten vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde,
Die neue Kfz-Steuer soll nach Entwurf ab den 01.07.2009 gelten für Fahrzeuge, die ab diesen Datum erstmalig zugelassen werden. Demnach wäre es so, wenn jemand im ersten Halbjahr ein Fahrzeug kauft, nach der bisher geltenen Steuer besteuert werden würde und somit evtl. mehr Steuer zahlen müsste, als jemand der erst im 2. Halbjahr sein Fahrzeug kauft. Ist hier nicht die Gleichberechtigung durchbrochen bzw. ist das nicht wieder pure Willkür? Und falls das so ist und jmd. klagt und bekommt recht (Dauer ca 3-5 Jahre). Könnte es doch zu großen Steuernachzahlungen kommen, da dann ähnlich wie bei der Pendlerpauschale der alte Rechtsstand gilt und somit alle, die einen Neuwagen nach dem 01.07.2009 kauften nach zahlen müssten? Oder würde es zu Steuerrückzahlungen der Regierung kommen ( diese besteht dann auf das neue Recht), da Sie dann alle andere Fahrzeuge, die nach alten Recht besteuert werden, die erhöhte Steuer wieder erstatten müssten.
Ich freue mich über Kommentare und Meinungen.
Gruß Reaper