ich habe eine Frage:
Ein Gipser, (deutscher Unternehmer) führt Bauleistungen (Gipserarbeiten) in der Schweiz aus.
Sämtliches Material stellt der Bauherr.
Wie verhält es sich bei der Rechnungsstellung mit der Umsatzsteuer?
Meiner Meinung nach wäre der Ort der sonstigen Leistung nach §3a Abs.3 Nr. 1 UStG der Ort, wo das Grundstück liegt, unter der Voraussetzung, dass Gipserleistungen unter § 3a Abs. 2 Nr. 1c fällt.
Da es sich um ein Drittland handelt, wäre die Leistung unabhängig ob der Leistungsempfänger Unternehmer oder Privatperson ist, nicht steuerbar und somit müsste die Rechnungsstellung netto erfolgen.
Stimmt das?????
Viele Grüße
filobu