Trotz monatlichen UST Voranmeldungen UST Nachzahlung?

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So mal ein Update.

UST Erklärung wurde erstellt und der besagte Punkt "Seite 4 Zeile 108: Vorauszahlungssoll 2010 (einschließlich Sondervorauszahlung)" wurde manuell um den Dezember-2010-Betrag angepasst.

Alles wunderbar.

Jetzt prüfe ich gerade die EÜR und bin bei den Betriebsausgaben. Dort befindet sich ja u.a. der Punkt "An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer".
Diesen Punkt habe ich angeklickt um zu schauen welche Beträge sich dahinter verstecken. Und siehe da, dort taucht u.a. der Betrag für die Vorauszahlung Dez.2009 auf, weil logischerweise sich dieser Betrag in einer Januarbuchung in 2010 befindet, und der Betrag der Vorauszahlung für Dez.2010 fehlt.

Meine Frage - was mache ich nun mit dem Dez.2010 Vorauszahlungsbetrag? In der UST Erklärung 2010 habe ich diesen manuell eingefügt. Muss ich den in der EÜR 2010 ebenfalls einfügen?
Oder dürfen in der EÜR nur tatsächlich im Wirtschaftsjahr gezahlte Beträge erfasst werden?

Der Dez.2010 Betrag wurde ja erst mit der UST-Voranmeldung im Januar 2011 gezahlt.

Allerdings gibt es ja, wenn man meine Eingaben in der UST Erklärung 2010 mit den Eingaben in der EÜR 2010 vergleicht Unstimmigkeiten was die Vorauszahlungen betrifft.

Hoffe ich habs nicht zu kompliziert erklärt.
Morgen Klecksmann,

Welche Beträge befinden sich in dem Konto "An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer" ?
Wird dieses mit in der EÜR dargestellt?

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Guten Morgen Andreas  :wink1:

das sind die 1780 Umsatzsteuer Vorauszahlungen, die ich 2010 im Programm gebucht habe und der 1781 Umsatzsteuer Vorauszahlungsbetrag 1/11

Diese Beträge werden addiert und stehen als ein Betrag in der EÜR unter "An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer". (Dort unter "Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben")

Dort fehlt nun der Betrag der UST-Vorauszahlung für Dezember 2010, der ja erst im Januar gezahlt wurde FÜR Dezember 2010.

Wie gesagt in der UST Erklärung 2010 habe ich diesen manuell eingefügt. Meine Frage jetzt ist, muss ich den auch in die EÜR manuell einfügen, obwohl er erst in 2011 gezahlt wurde?
Bearbeitet: Klecksmann - 16.01.2011 18:22:09
Nein,

für die Einkommensteuer wird nur berechnet was auch gezahlt wurde. Man hätte das wie schon von mir beschrieben mit in die EÜR aufnehmen können. Dann hättest Du in der EÜR 2 Konten gehabt die sich allerdings im bezug auf den Dez. wieder aufheben.

Konto Vbk. 500 Dez.
Kto 1780 -500 Dez.
----------------------
Ergebnis 0,-


Somit hätte deine Softw. auch den Dez. bei der Ust. berücksichtigt.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Aha in Ordnung Andreas. Dann wird das so gemacht wie ich das bereits letztes Jahr schon gemacht habe ... natürlich unbewusst, ohne darauf zu achten, ob meine Software das automatisch übernimmt.

Danke dir einmal mehr.  :)

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