Gelangensbestätigung/Ausfuhrnachweise

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Gelangensbestätigung/Ausfuhrnachweise, Wie wird das Thema "Ausfuhrnachweise für IG-Lieferungen" zur Zeit in der Praxis umgesetzt?
Hallo zusammen.

da die Gelangensbestätigung noch  nicht erforderlich ist,
interessiert mich die Frage:

Wie wird der Nachweis bei IG-Lieferungen zur Zeit vorgenommen?
Wird schon etwas vorbereitet im Hinblick auf die Gelangensbestätigung?

Für viele Antworten wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße
Tina
Hallo Tina,

mit Bekanntgabe der "Neuerung" Gelangensbestätigung war die Aufregung bei meinem AG groß. Ich arbeite bei einem Lebensmittelgroßhändler; wir exportieren vornehmlich in osteuropäische Länder.
Da die steuerlichen Hürden und somit auch die damit verbundenen Risiken der Abhollieferungen auch nach den "Altregelungen" sehr groß sind, erfolgen grds. alle Exporte bei uns als Versundungslieferungen durch von uns beauftragte Spediteure. Somit haben wir in der Vergangenheit (und aktuell) den Verbringungsnachweis über die sog. "weiße Speditionsbescheinigung" geführt. Dies war immer ein sehr sicherer Weg, um einen sicheren umsatzsteuerlichen Verbringungsnachweis zu bekommen. Die Praxis war/ist hier sehr einfach: Erfolgt keine Vorlage der "weißen Speditionsescheinigung" spätenstens mit der Rechnung, erfolgt keine Zahlung der Spreditionsleistungen!!

Leider sieht die bishrige Regelung der Gelangensbestätigung diese Möglichkeit nicht mehr vor. Das ist sehr schade! Unternehmen werden somit gezwungen, den Nachweis zur Umsatzsteuerfreiheit "aus den Händen" zu geben.

Insgeheim besteht bei uns noch die Hoffnung, dass diese Möglichkeit (Speditionsbescheinigung) auch nach dem endgültigen Inkrafttreten der Neuregelung bestehen bleibt. Wir beobachten die Entwicklungen genau, haben aber bisher von Änderungen gegenüber unserem Vertrieb abgesehen. Hier können und wollen wir neue Handlungsanweisungen geben, wenn die Sache "Gelangensbestätigung" endgültig in trockenen Tüchern ist. Die Entwicklung ist nach unserer bisherigen Auffassung noch völlig offen. FAZIT: Abwarten und auf eine Übergangsregelung hoffen, damit dann endgültige und klare unternehmensinterne Verfahrensanweisungen ausgegen werden können.

Gruß Martin
Bearbeitet: H.a.a.S. - 22.07.2012 14:52:16
Hallo,

habt ihr diesen Beitrag zum Thema Gelangensbestätigung schon gelesen? Dort wird die Problematik aufgegriffen.

Gruß, Buchi
Hallo Buchi, vielen Dank für den Hinweis auf den informativen Artikel.

Die Frage ist nur, wie wird dieses Thema aktuell in der Praxis nun gehandhabt? Mich würden hier Meinungen von "exportbetroffenen Unternehmen" sehr interessieren.

Gruß Martin
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Harzem & Partner (DHPG) rät dazu, die Gelangensbestätigung gemäß den Vorgaben der aktuellen UStDV möglichst bald einzuführen. Von den zwischenzeitlich seitens des BMF angekündigten Vereinfachungen sollte man vorerst keinen Gebrauch machen. (Quelle: Technik+Einkauf).

Auch der Steuerexperte Ansgar Müller vom Beratungsunternehmen Ecovis rät den Unternehmen sich möglichst schnell auf diese neue Anforderung vorzubereiten. Die ausländischen Geschäftspartner sollten frühzeitig auf die neue Form des Belegnachweises hingewiesen werden. Zudem sollte man überlegen, wie man den Versand der Formulare am besten in den Unternehmensablauf integriert, sagt Müller weiter. (Quelle: www.ecovis.com).

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"Sicherheitsleistung" für Gelangensbestätigung
Um den Erhalt der Gelangensbestätigung zu sichern hat die VEBEG (bundeseigene Treuhandgesellschaft) die Rechnungslegung und -abwicklung umgestellt und verlangt eine zusätzliche "Sicherheitsleistung" in Höhe der Umsatzsteuer (19%).

Dabei wird ein Formular der Gelangensbestätigung der Ware beigefügt. Die Gelangensbestätigung muss nach Abholung und Ankunft der Ware an ihrem Bestimmungsort ausgefüllt und zu unterschreiben an die VEBEG zurückgeschickt werden. Die Sicherheitsleistung wird anschließend erstattet.
Hallo Rhenania,

die Möglichkeit einer von Dir beschriebenen Sicherheitsleistung ist sicherlich für Einzelfälle durchführbar.

Für Kasumgüterexporte im Massenverfahren halte ich eine Durchführbarkeit für sehr zweifelhaft. Hier zeigt sich das ganze Dilemma der überzogenen deutschen Nachweispflichten: Wenn Du als Export-Unternehmen auf maximale steuerliche Sicherheit gehst, hast Du im Zweifel leider keine Kunden mehr!

Fakt ist doch, dass mittlerweile eine Ausfuhlieferung mit Hilfe des ATLAS-Verfahrens viele einfacher durchzuführen ist, als ein Export in andere EU-Mitgliedsländer. Das ist paradox und widerspricht klar der Grundidee der EU!

Abschließend möchte ich noch anmerken, dass dieses Thema der Gelangensbestätigung auschließlich ein deutsches Phänomen ist. Kein anderes Mitgliedsland wird diese deutsche Regelung jemals freiwillig übernehmen. Es wäre doch viel besser gewesen, wenn hier ein in der EU abgestimmtes einheitliches Nachweis-System entwickelt worden wäre.
Es wird nach meiner Einschätzung auch Schwierigkeiten bereiten, z. B. einem Griechen oder Estländer diese Regelung zu erklären. Da scheitert man bereits an der Übersetzung des Unwortes "Gelangensbestätigung".

Gruß Martin
Laut Aussage des Vereins Hamburger Spediteure e.V. gibt es jetzt einen Formulierungsvorschlag zur Änderung UStDV zum 1.1.2013.
Dieser liegt aber nur den Mitglieder eines Bund-Länder-Arbeitskreises sowie einigen ausgewählten Wirtschaftsvertretern vor. In Kürze müsste der "endgültige" Entwurf vorgelegt werden, zu dem die Verbände nochmals Stellung nehmen können.
Ob der Termin 1.1.2013 zur Einführung der Gelangensbestätigung dann zu halten sein wird, bleibt abzuwarten.
Das BMF hat am 12. Oktober den Referentenentwurf "Elfte Verordnung zur Änderung der UStDV" veröffentlicht. Damit sollen einfachere und eindeutigere Nachweisregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen geschaffen werden. Es ist geplant, dass der Referentenentwurf in einer Mantelverordnung, zusammen mit Änderungen weiterer steuerlicher Verordnungen am 2. November dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt wird. Bis zum Inkrafttreten dieser neuen Regelungen können die bisherigen Nachweismöglichkeiten weiterhin angewendet werden.

Wir gehen davon aus, dass dieser Entwurf auch so beschlossen wird und ab dem 01.07.2013 in Kraft tritt. Spätestens dann sollten Unternehmen die Gelangensbestätigung einsetzen, um die Umsatzsteuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Warensendungen abzusichern.

Liebe Grüße
Michael Steckling
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