Wann fallen Steuern an und wann nicht?

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Seiten: 1
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Wann fallen Steuern an und wann nicht?
Wir diskutieren hier gerade das Thema Steuern. Dabei geht es um die Zahlung von Steuern bei Warenbewegungen, da hier mehrere Personen verschiedener Ansichten sind, poste ich hier mal eben unser Problem.

Situation 1:

Wir mit Sitz in Deutschland beliefern eine Firma innerhalb Deutschlands, die auch Ihren Sitz in Deutschland hat.

- Hier ist klar, es fallen Steuern an.

Situation 2:

Wir, Deutschland, liefern nach Deutschland, Rechnungsanschrift ist in Frankreich.

- Hier fallen doch auch Steuern an oder?

Situation 3:

Wir, Deutschland liefern nach Frankreich, Rechnung geht nach Frankreich.

- keine Steuern wegen dem EU-Recht?

Situation 4:

Wir liefern nach Frankreich, Rechnung geht aber nach Holland, Holland hat eine französische Umsatz-Steuer-ID.

- wie ist es hier mit den Steuern? Wer zahlt wie und wohin? Dürfen wir Steuern berechnen?

Situation 5:

Wir liefern in die Schweiz, Rechnung in die Schweiz?

- versteuern ja oder nein?

Situation 6:

Wir in Deutschland, Kunde bestellt aus der Schweiz (Rechnungsempfänger) geliefert werden soll aber in die Tschechei. Wir haben dort selbst einen Produktionsort, das heisst der Warenfluss ist innerhalb der Tschechei, wie ist es da mit der Besteuerung.

Kann das jemand mit einfachen Worten erklären, bei dem ganzen Steuerrecht in der EU und so blickt man gar nicht mehr durch.
Vielen Dank im voraus für Eure Mühe und Antworten.
Zitat
Elroy schreibt:
Wir diskutieren hier gerade das Thema Steuern. Dabei geht es um die Zahlung von Steuern bei Warenbewegungen, da hier mehrere Personen verschiedener Ansichten sind, poste ich hier mal eben unser Problem.


Vielen Dank im voraus für Eure Mühe und Antworten.

Hallo,

das ist viel zu allgemein gehalten um etwas zu sagen.
Und auf Warenbewegungen fallen keine Steuern an, zumindest innerhalb Deutschlands.   ;-)

Meinst du Steuern aus deiner Sicht, oder auch in anderen Ländern. Ist der Empfänger ein Unternehmer oder nicht ?


Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 12.03.2013 19:27:06
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Zitat
sroko schreibt:
Zitat
Elroy schreibt:

Wir diskutieren hier gerade das Thema Steuern. Dabei geht es um die Zahlung von Steuern bei Warenbewegungen, da hier mehrere Personen verschiedener Ansichten sind, poste ich hier mal eben unser Problem.





Vielen Dank im voraus für Eure Mühe und Antworten.



Hallo,



das ist viel zu allgemein gehalten um etwas zu sagen.

Und auf Warenbewegungen fallen keine Steuern an, zumindest innerhalb Deutschlands.    



Meinst du Steuern aus deiner Sicht, oder auch in anderen Ländern. Ist der Empfänger ein Unternehmer oder nicht ?


Zitat
Elroy schreibt:
Wir diskutieren hier gerade das Thema Steuern. Dabei geht es um die Zahlung von Steuern bei Warenbewegungen, da hier mehrere Personen verschiedener Ansichten sind, poste ich hier mal eben unser Problem.



Situation 1:



Wir mit Sitz in Deutschland beliefern eine Firma innerhalb Deutschlands, die auch Ihren Sitz in Deutschland hat.



- Hier ist klar, es fallen Steuern an.



Situation 2:



Wir, Deutschland, liefern nach Deutschland, Rechnungsanschrift ist in Frankreich.



- Hier fallen doch auch Steuern an oder? Ja, die Rechnung wird mit Umsatsteuer ausgestellt, dabei muss auf der Rechnung die Lieferadresse + Firmenname + USt-IdNr. dieser Firma stehen.


Situation 3:



Wir, Deutschland liefern nach Frankreich, Rechnung geht nach Frankreich.



- keine Steuern wegen dem EU-Recht?  Hier ist wichtig, ob die Ware tatsächlich nach Frankreich geleifert werden. Hier wird die Rechnung ohne Umsatzsteuer ausgestellt, da Frankreich in EU ist und innerhalb der EU die innergemeinschaftliche Warenlieferungen oder Leistungen nach §4 Nr.1 b in Verbindung mit §6 a UStG steuerfrei ist . http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__6a.html
Dabei muss auf der Rechnung die Lieferadresse + Firmenname + USt-IdNr. dieser Firma stehen. USt-IdNr. muss hier http://evatr.bff-online.de/eVatR bestätigt werden, sonst muss deine Firma die USt nachzahlen.




Situation 4:



Wir liefern nach Frankreich, Rechnung geht aber nach Holland, Holland hat eine französische Umsatz-Steuer-ID.



- wie ist es hier mit den Steuern? siehe Situation 3 (innergemeinschaftliche Lieferung)
Wer zahlt wie und wohin? Keiner zahlt
Dürfen wir Steuern berechnen? Nein



Situation 5:



Wir liefern in die Schweiz, Rechnung in die Schweiz?



- versteuern ja oder nein? Keine Steuern, da Drittland



Situation 6:



Wir in Deutschland, Kunde bestellt aus der Schweiz (Rechnungsempfänger) geliefert werden soll aber in die Tschechei. Wir haben dort selbst einen Produktionsort, das heisst der Warenfluss ist innerhalb der Tschechei, wie ist es da mit der Besteuerung. Steuerfrei, da EU.



Kann das jemand mit einfachen Worten erklären, bei dem ganzen Steuerrecht in der EU und so blickt man gar nicht mehr durch. Sorry, aber hier würde ich dir raten ein Seminar zum Thema Umsatzsteuergesetz zu besuchen.

Vielen Dank im voraus für Eure Mühe und Antworten.


Gruß



Maik
Zitat
sroko schreibt:
Zitat
Elroy schreibt:

Wir diskutieren hier gerade das Thema Steuern. Dabei geht es um die Zahlung von Steuern bei Warenbewegungen, da hier mehrere Personen verschiedener Ansichten sind, poste ich hier mal eben unser Problem.





Vielen Dank im voraus für Eure Mühe und Antworten.



Hallo,



das ist viel zu allgemein gehalten um etwas zu sagen.

Und auf Warenbewegungen fallen keine Steuern an, zumindest innerhalb Deutschlands.    



Meinst du Steuern aus deiner Sicht, oder auch in anderen Ländern.   Maik, wenn so was gefragt wird, dann wir auch aus der Sicht der fragenden Person gemeint ;)

Ist der Empfänger ein Unternehmer oder nicht ? Das spielt aber bei der Rechnungstellung keine Rolle, da unser deutscher Unternehmen die Steuern berechnen muss (je nachdem ob EU oder nicht). Ausnahme hier: wenn unser deutscher Unternehmen die Post, Versicherung oder ein anderer UN ist, welches USt-befreit ist :)





Gruß



Maik
Hallo Evi,

ok, ich bin halt ein genauer  :green:
Aber was bringt es denn pauschal irgendwelche Sachen in den Raum zu werfen, wenn es dann doch nicht richtig ist.
Konkrete Daten und einen konkreten z.B. Übungssachverhalt, dann versuche ich gern einekonkrete Aussage zu treffen.
Wenn alles so einfach wäre, hätte das USTG ja nur 3 Seiten Papier nötig  :idea:

Und wenn du glaubst, dass diese Aussage z.B. von Dir hier richtig ist:

"Ist der Empfänger ein Unternehmer oder nicht ? Das spielt aber bei der Rechnungstellung keine Rolle. da unser deutscher Unternehmen die Steuern berechnen muss (je nachdem ob EU oder nicht). Ausnahme hier: wenn unser deutscher Unternehmen die Post, Versicherung oder ein anderer UN ist, welches USt-befreit ist   "

Dann würde ich ggf nochmal nachlesen im USTG z.B unter dem Punkt  "Lieferschwelle" und auch "Erwerbsschwelle"
Dann solltest du z.B auch auf den Punkt stoßen, dass es durchaus möglich ist, das der deutsche Unternehmer in z.B Frankreich die Steuer zu entrichten hat, auch wenn der Umsatz hier steuerfrei ist.
Dann nützt das auch nichts wenn man schreibt steuerfrei und der Fragesteller darf dann in Frankreich die Steuer entrichten. Das wäre dann bestimmt für den Unternehmer auch interessant gewesen zu wissen  ;)


schönen Gruß

Maik
Zitat
Evi schreibt:



Meinst du Steuern aus deiner Sicht, oder auch in anderen Ländern. Maik, wenn so was gefragt wird, dann wir auch aus der Sicht der fragenden Person gemeint  

Ist der Empfänger ein Unternehmer oder nicht ? Das spielt aber bei der Rechnungstellung keine Rolle, da unser deutscher Unternehmen die Steuern berechnen muss (je nachdem ob EU oder nicht). Ausnahme hier: wenn unser deutscher Unternehmen die Post, Versicherung oder ein anderer UN ist, welches USt-befreit ist  



Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 15.03.2013 12:50:06
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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