Umsatzster mehr als 7.500 EUR im Vorjahr wurde geschätzt nach Hochrechnung

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Umsatzster mehr als 7.500 EUR im Vorjahr wurde geschätzt nach Hochrechnung
Hallo,

bin gerade ziemlich frustriert.
Habe heute einen Brief vom Finazamt bekommen nachdem ich ab sofort bzw. April 2016 meine Umsatzsteuer monatlich abgeben muss wegen der Überschreitung der 7.500 EUR Grenze im Vorjahr.
Nur Fakt ist das ich definitiv nicht über diese 7.500 EUR komme, ich liege bei ca. 7.300 EUR.
Das Finazamt schreibt dasder Betrag durch Hochrechnung ermittel wurde. So ein Quatsch, haben die auch Hochgrechnet was ich im Dezember für Aisgaben hatte? Die haben doch nich gar nicht meine Zahlen vom letzten Quartal.
Jetzt ist natürlich Wochenende und der Steuerberater sowei das Finazamt ist nicht erreichbar.
So ein Mist.

Kann das wahr sein?

Ich will das nicht moantlich abgeben. Was habe ich für Möglichkeiten?

VG
Bearbeitet: horst5009 - 22.01.2016 16:10:56
Ruhig Blut, Horst.

Nächste Woche gehst Du oder Dein StB gegen die Aufforderung in Einspruch. Die VA für IV/15 nicht vergessen oder zumindest glaubhafte Zahlen nennen. Woher soll das FA wissen, welche Steuer im letzten Quartal angefallen ist? Wenn Du keine Dauerfristverlängerung hast, hätte die Erklärung auch schon bis zum 11. Januar beim FA sein müssen. Dass die dann schätzen ist ganz normal.
Hmmmm....

ic h habe ja eine Dauerfristverlängerung, verstehe daher gar nicht warum die mich schätzen wollen.

Ach du liebe Zeit, ich habe ja 297 Tippfehler im ersten Post :-)
Lag wohl an der Aufregung....

Ich werde berichten
Du hast eine DFV? Das macht die Sache m.E. einfacher. Also nächste Woche mal telefonischen Kontakt mit dem FA aufnehmen; darauf hinweisen, dass die VA für das letzte Quartal noch gar nicht fällig ist und eine abschließende Betrachtung Deines Falls erst danach möglich ist. Dann nach Lösungsvorschlag des Bearbeiters fragen. Wenn er sich stur stellt in Einspruch gehen und AdV beantragen bis die  VA IV/15 vorliegt.

Möglicherweise liegt eine maschinelle Schätzung vor, deren Folgen durch ein Gespräch von Mensch zu Mensch aus der Welt geschafft werden können.
steuer.jpg

Hier mal ein Link zum Anschreiben.

Ich verstehe nicht warum die plötzlich schätzen wollen, die haben doch einen Knall.
Bearbeitet: horst5009 - 24.01.2016 13:10:46
Das dürfte ein rein maschinell erstelltes Schreiben sein (keine persönliche Anrede, keine Unterschrift). Wie ich schon geschrieben habe, solltest du oder dein StB erstmal das Gespräch suchen. Dann kann man weitersehen.
Wurde im Vorjahr gegründet? Dann kann das FA schätzen. Das Problem löst sich wie bereits erwähnt durch die Abgabe des vierten Quartals wieder auf.
Grüße aus dem Rosendorf Steinfurth
Zitat
Messerblock schreibt:
Wurde im Vorjahr gegründet?

Kann eigentlich nicht sein. Sonst müsste Horst schon monatlich abgeben (§ 18 Abs. 2 Satz 4 UStG).
Sooo.....

alles geklärt.
Damit hier nicht nur offene Fragen stehen und das ganze als geklärt angesehen werden kann hier die Auflösung:

Zitat
Messerblock schreibt:
Wurde im Vorjahr gegründet? Dann kann das FA schätzen. Das Problem löst sich wie bereits erwähnt durch die Abgabe des vierten Quartals wieder auf.

Die Firma existiert schon seit 10 Jahren.

Also das Finanzamt hat schlicht und ergreifend dieses Schreiben 6 Wochen zu früh versendet.
Berücksichtigt wurden die Firmen die anhand der "Hochrechnung" (Erste 3 Quartale / 3 *4) über 7.500 € gekommen wären.
Es wäre das standard Schreiben welches an diese Firmen geht die bis nach dem 10.2. (Dauerfristverlängerung) noch nichts abgegeben haben (sagte man mir am Tel)

Ich war nur der erste der angerufen hatte deshalb konnten die mir zunächst keine genauere Auskunft geben.

Vielen Dank für eure Hinweise und weiterführende FRagen

Tolles Forum!
Bearbeitet: horst5009 - 05.02.2016 09:05:29
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