ich hab da mal eine Frage bezüglich des Deckungsgrades der Pensionsverpflichtungen.
Was genau sagt der aus, bzw. wie wird er berechnet?
Bsp.: Person 35 Jahre alt, Verrentung zum 65 LJ.
Zahlen sind nicht genau berechnet, sondern sollen lediglich dem Verständnis dienen.
Biometrische Risiken bleiben ausgeklammert
Handelt es sich:
1. um das Verhältnis zwischen der Pensionszusage und der bereits bilanzierten
Beispiel: Pensionszusage 1000 Euro/mtl. Barwert zum 65. LJ. = 200 000 Euro
Pensionsrückstellungen heute 100 000 Euro (200 000 abgezinst mit x%)
Deckungsgrad = 50% ; Macht keinen Sinn
2. um das Verhältnis zwischen der Pensionszusage und der, mit dem tatsächlich am Markt zu
erzielenden Zins, aufgezinsten Pensionsrückstellung
Beispiel: Pensionszusage 1000 Euro /mtl. Barwert zum 65 LJ. = 200 000 Euro
Pensionsrückstellungen heute 100 000 Euro (200 000 abgezinst mit x %)
Deckungsgrad = 100 000 x 6% (Marktzins) x 35 Jahre = 190 000 Euro
Deckungsgrad = 95%
3. um die Lücke zwischen den Pensionsrückstellungen und den plan assets
Beispiel: Pensionsrückstellungen 100 000 Euro
Plan Assets 80 000 Euro
Deckunsgrad = 80 %
Punkt 3 wäre ja nur bei einer Bilanzierung nach IAS/IFRS möglich, da ja HGB plan assets nicht vorsieht. Dennoch gibt es ja auch nach HGB einen Deckungsgrad der berechnet werden kann.
Viellicht kann mir ja einer von Euch helfen, da ich hier wirklich nicht mehr durchblicke.
Ist der Begriff Deckungsgrad im Übrigen synonym für den Begriff Ausfinanzierung zu nutzen?
Mit besten Dank schonmal