Garantierückstellungen und Betriebsprüfung: Never ending story

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[ geschlossen ] Garantierückstellungen und Betriebsprüfung: Never ending story, Grundsätze zum Bilden von Pauschalrückstellungen
[FONT=Geneva][FONT=Times]Je mehr ich in die Niederungen der Grundsätze und in die Details einsteige, desto komplexer und aufwendiger werden die Rechenmodelle. Der Aufwand rechtfertigt das Ergebnis nicht mehr, Wie soll dies nach Jahren überhaupt objektiv prüfbar sein? Nachvollziehbare, nicht wissenschaftliche Rechenbeispiele habe ich noch nicht finden können.

Also in die vollen:

Ermittlung garantiebehafteter Umsatz
- jährlich abgegrenzt, wegen der unterschiedlichen Garantierestlaufzeiten
- die Umsätze der jährlichen Einzelrückstellungen (abgewickelte und offene Reklamationsfälle) sind abzusetzen
- Umsatzanteile für die fremdleistende Subunternehmen und Lieferanten, die in Regress genommen werden können, sind ebenfalls abzusetzen (auch hier dürfte zu staffeln sein)
Also sind die Kosten für Fremdleistungen und  regressbehafteter Wareneinsatz abzuziehen? Oder wie soll der Praktiker hier rechnen?

- Umsätze, für die eine Produkthaftplichtversicherung besteht, oder die darunterfallen, sind abzuziehen
Da bleibt doch nichts mehr! Oder ist dieser Hinweis vom VNR Verlag als irrig einzustufen?

Umsätze mit abgelaufenen Garantieansprüchen sind für Kulanzrückstellungen gesondert auszuweisen (das ist noch verständlich) und sind gesondert zu bewerten (ich hoffe nicht, dass die bisherige Rechnung auch für alle zurückliegenden Jahre bei einer freiwilligen Garantiezeit von 10 Jahren anzusetzen ist)

Erfahrungssätze aus den bisherigen Kosten bilden
- Ganz konsequent bedeutet dies doch, dass alle entstandenen Reklamationsfälle komplett bis ins Detail zu kalkulieren sind (Stundenaufschreibungen über alle Tätigkeiten, Belege sammeln oder separate Kostenträger in der Kostenrechnung mit einer ausgefeilten iBL; über Jahre hinweg)
- Diese sind einzustufen nach Restgarantielaufzeit und Kulanz, um diese den jeweiligen garantiebehafteten Umsatz zuordnen zu können (Erfahrungssätze)
- Und was ist mit den Aufwendungen für nicht berechtigte, abgelehnte Reklamationen? gehören sie dazu?

Hinzu kommt erschwerend, dass in dem Industriebetrieb wo ich tätig bin, unterschiedliche Garantielaufzeiten für  bestimmte Artikel bestehen (2 bis 10 Jahre), die Aufzeichnungen und Berechnungen nach Artikeln differenziert werden müssen.
Die Barwertberechnung möchte erst mal ganz außen vor lassen.

Auf das die QS in den Industriebetrieben uns aus dem Büro herauswirft!

Geht es vielleicht auch etwas einfacher und effektiver? Hat jemand in dem Forum praktische Erfahrungen gesammelt oder besitzt andere Lösungsansätze? Auch über Erfahrungsberichte wäre ich dankbar.

Danke im Voraus.[/FONT][/FONT]
Hallo Wilfried,

eigentl. wollte ich schon Schluss machen und plötzlich dein neuer Beitrag, ich mach mal einen kleinen Anfang den Rest erledigen sicher morgen die anderen. Ist schon spät. ;)

Zitat
Wilfried schreibt:
- jährlich abgegrenzt, wegen der unterschiedlichen Garantierestlaufzeiten
Nun dies muss passieren da RS abgezinst werden. Die Höhe der Abzinsung richtet sich neben dem Zinssatz natürlich auch nach der Laufzeit. Handelsrechtl. wird der Zinssatz nach z.Zt üblichen Zinsen ermittelt. Steuerechtl. wird dieser mit 5,5% angesetzt. Stell Dir mal vor du packst alles in einen Topf (Konto) da verlierst du schnell die übersicht und einer ders Prüfen müsste sowieso. Die Bilanz wird auch schwerer zu lesen sein.

Zitat
Wilfried schreibt:
- die Umsätze der jährlichen Einzelrückstellungen (abgewickelte und offene Reklamationsfälle) sind abzusetzen
Wenn RS für einzelne Vbk. aus bestimmten Gründen gebildet werden, dann kann man Sie in der Pauschalrückstellung nicht mehr berücksichtigen da man Sie ja ansonsten doppelt berechnet hätte.

So, nun reichts für heute, den Rest lass ich für weiter Diskusionen morgen übrig.


Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 09.09.2010 22:35:38
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo, Andreas,

danke für die erste Antowort zur späten Stunde. :sleep:  :|

Eigentlich sind die von Dir angeprochenen Aspekte auch für mich unstrittig. Aber der Hinweis auf das Herausrechnen von Umsätzen mit Produkthaftpflichtversicherung ist doch wohl paradox.  Unternehmen mit einer solchen Versicherung dürften keine Garantierückstellung bilden, werder einzeln noch pauschal. :|

Und dann das vollständige Aufzeichnen aller Aufwendungen und Leistungen (Stundenprotokolle) im Rahmen der Reklamationsbearbeitung, um diese dann einzeln zu kalkulieren. Sie nach Restgarantielaufzeiten einzustufen, um Erfahrungswerte oder Nachweise für die Betriebsprüfung zu gewinnen, ergibt einen erheblichen Arbeitsaufwand. Die Verwaltungskosten dürften dann höher sein, als der steuermindernde Effekt einer Pauschalrückstellung für Gewährlesitungen.

Gibt es da nicht eine zulässigere und einfachere Lösung.

Abschreckung kann doch keinen Vorrang vor der Bilanzierung nach dem Vorsichtsprinzip haben. :!:
Hallo zusammen,

Zitat
Zitat Wilfried:
„… Aber der Hinweis auf das Herausrechnen von Umsätzen mit Produkthaftpflichtversicherung ist doch wohl paradox. Unternehmen mit einer solchen Versicherung dürften keine Garantierückstellung bilden, werder einzeln noch pauschal.“
Für mich macht das schon Sinn, diese Art der RS gilt nur für Gewährleistungen, die das UN ohne rechtliche Verpflichtung erbringt.

Wenn aber eine Produkthaftpflichtversicherung diesbezüglich besteht,
und die Aufwendungen von der Versicherung erstattet werden,
dann wird ja doppelter Aufwand gebucht,
dann verliert ja wirklich mal das FA.

Gruß
Andreas
Jupp, da möcht ich mich Andriko anschließen. In eine Pauschrückstellung dürfen nur Summen die auch garantiebehaftet sind.
Sprich die Firma selbst das Risiko trägt und dies liegt bei einer Versicherung nicht mehr vor.

Das mit den Erfahrungswerten ist wirklich eine eher unangenehme Aktion. Ansonsten würd ich einen Branchendurchschnitt zu Grunde legen, wenn es sowas bei euch gibt, die FA-Ämter richten sich auch nach solchen Werten.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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