Ich bin neu hier und habe einen Fall mit welchem ich mich schn eine Weile beschäftige!
Ich bin Student und stehe kurz vor meinen Prüfungen!
Würde mich echt über Hilfe freuen
Also folgender Sachverhalt
Die deutsche Bank AG sieht sich auf Grund einer im Jahr 2009 ausgesprochenen Kaufempfehlung für Aktien der Hypo Real Estate einer Sammelklage von verschiedenen ihrer Kunden gegenüber, die SE Ansprüche wegen unsachgemäßer Beratung in Höhe von insgesamt 800000 gegen die Bank geltend machen.
Da die Bank davon ausgeht, dass die Anlageberatung in zahlreichen Fällen nicht lege artis erfolgt ist, ist die Rechtsabteilung dazu bereit 50% anzuerkennen.
Die Anwälte der Bankkunden wurden sich jedoch mit 75 % des Streitwerts nach länger Verhandlung zufrieden geben.
Die deutsche Bank bleibt dagegen bei ihrer zuvor geäußerten Auffassung und überweist vorab 300.000€ zu Gunsten der Kunden.
Diese bestehen Ihrerseits weiterhin auf 75% der schadenssumme und Streben diesbezüglich einen Gerichtsprozess der voraussichtlich Mitte 2010 entschieden wird.
Die Rechtsabteilung geht für den Fall einer Prozessniederlage von Gerichtskosten in Höhe von 25.000€ und folgender Wahrscheinlichkeitsverteilung möglicher Inanspruchnahme aus :
€ 50.000 0%
€ 100.000 19%
€150.000 42%
€200.000 39%
A) wie ist der Sachverhalt Inder Bilanz zum 31.12.2009 zu berücksichtigen
B) wie wäre der Sachverhalt in der Bilanz zum 31.12.2009 zu berücksichtigen , wenn sich Ende Februar 2010 herausstellt, dass sich die Prozesskosten auf 50.000€ belaufen und der Jahresabschluss erst am 31.3.2010 aufgestellt wird!
Vorab schonmal vielen Dank für eure Hilfe!