Hallo Kai1.
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Kai1 quote: uns hat ein Kunde for ein paar monaten zuviel Geld in voraus bezahlt … ich glaube nicht dass wir den Betrag verrechnen können in der nächsten zeit … bis es den Chef einfällt es zurück zu bezahlen. |
Was ist es denn nun? Eine Anzahlung (Vorauszahlung) für eine noch in Zukunft zu erbringende Leistung? Oder eine Überzahlung für eine bereits in der Vergangenheit erbrachte Leistung?
Bei einer erhaltenen Anzahlung muss es eine Verrechnung geben, weil die vereinbarte Leistung noch nicht erbracht und eine Abschlussrechnung noch gar nicht geschrieben wurde.
Bei einer Überzahlung bleibt der zuviel gezahlte Betrag auf dem Kundenkonto als kreditorischer Debitorenposten solange stehen, bis eindeutig geklärt ist, was damit passieren soll.
- Entweder wird er zurückgezahlt.
- Oder der Kunde zahlt beim nächsten Mal entsprechend weniger und gleicht ihn wieder aus.
- Oder er bleibt solange liegen, dass er als sonstiger Ertrag mit dem gleichen Steuersatz wie die eigentliche Leistung ausgebucht wird. Aber Vorsicht, im Zweifelsfall bitte Verjährungsfristen beachten.
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Kai1 quote: Laufe ich in Gefahr in Verantwortung genommen zu werden, wenn ich das Geld auf ein Konto z. B. zu klären liegen lasse |
Da wird dir wohl keiner einen Strick draus drehen.
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Kai1 quote: Der Kunde möchte das Geld eigentlich nicht zuück haben, damit es nicht auffält, wegen sein Budget. |
Den Kunden möchte ich gern mal sehen, der freiwillig sein Geld nicht zurück haben will. :mrgreen: Er bekommt z. B. eine Rechnung von 1000 €, bezahlt aber 1500 € und ist der Meinung, dass es niemandem beim Budget auffällt.
Wo kann ich den denn so einen „vorbildlichen“ Kunden finden?
Gruß
Sunny :wink: