Wir zahlen einen tariflichen Zuschuss zum Krankengeld. Jetzt ist eine Kollegin rückwirkend in Rente gegangen. Damit entfällt ihr Anspruch, aber muss ich ihn zurückfordern?
Ich kann doch die Frau nicht in die Altersarmut zwingen, oder?
Gabi
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11.01.2011 13:27:12
Hallo, ist ein Fachmann für Arbeitsrecht unter uns?
Wir zahlen einen tariflichen Zuschuss zum Krankengeld. Jetzt ist eine Kollegin rückwirkend in Rente gegangen. Damit entfällt ihr Anspruch, aber muss ich ihn zurückfordern? Ich kann doch die Frau nicht in die Altersarmut zwingen, oder? Gabi |
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11.01.2011 17:50:22
Hallo Gabi,
ich vermute mal das ihr das Geld nicht zurückfordern könnt, dies würd ich allerdings noch mit einem RA für Arbeitsrecht abklären. Einfach eine telf. Anfrage starten, dürfte auch nicht so teuer werden. Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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12.01.2011 07:09:31
Wenn die Frau lange und treu dem Unternehmen gedient hat, sollte man vielleicht auch mal alle fünfe grade sein lassen. zur Rückforderung gezwungen seid Ihr mit Sicherheit nicht.
Gruß Gustav
Bearbeitet:
Gustav - 12.01.2011 07:10:19
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