.. die Firmengründung und Fragen über Fragen wandern einem durch den Kopf! Evtl. könnt Ihr mir helfen, wäre super! Folgendes:
1.
Wir stehen kurz vor einer GmbH Gründung. Mein Partner hat seine Stammeinlage von 12.500 € liquide parat, ich beantrage einen Gründungszuschuss. Dazu: kann man, rein rechtlich, meinen Teil von € 12.500,- Stammeinlage in Form des Gründungszuschusses (also Fremdkapital) als EK verbuchen? Ist Folgendes möglich: Privater Gründungszuschuss für mich als Gesellschafter -> FK wird zum EK, für welchen nicht die GmbH, sondern ich als Privatperson hafte (Tilgung des Kapitaldienstes bspw. aus Dividende / Geschäftsführergehalt)?
2.
Definition EK: reines Haftungskapital, oder ist ein Zugriff für Geschäftszwecke uneingeschränkt möglich (Hintergrund: Startkapital klein halten)? Wird diesbzgl. rechtlich unterschieden zwischen zu aktivierenden Anlagevermögen/Investitionen und Aufwendungen? (Klar dabei: EK = AV+UV – FK sowie Abschreibung = EK mindernder Aufwand)
3.
Zum Bilanzstichtag: welche Konsequenzen ergeben sich aus einem EK-Anteil unter € 25000,- ? Sind mehr oder weniger liquide € 25000,- Stammeinlagen absoluter Mindestbeitrag? In wieweit werden EK-Anteile unter 25000,- € vom Finanzamt/Gericht etc. toleriert? (Hintergrund: Unternehmensstart ab Oktober zum Ende des "Rumpfjahres", Gründungsaufwendungen > Erträge, Fall: FK-Anteil reicht möglicherweise für eine EK-25000-Deckung nicht aus)
4.
Falls Antwort 2 = Zugriff nein: wie läuft das mit dem Gesellschafts-Darlehen? Konkrete Buchung (SKR04,welche Forderungen u. Verbindlichkeiten?)? Üblicher interner Zinssatz? Mit einem "privatem Gründungszuschuss" + Gesellschafts-Darlehen wäre man per Doppelzins auch doppelt belastet…?
.. dank4help! Flo