Anfängerfragen

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[ geschlossen ] Anfängerfragen
Hallo,

habe im Dezember 08 ein (Neben)-Gewerbe angemeldet (EÜR-IST-USt)

Ich habe ein paar Anfängerfragen.

Ich habe ein paar Sachen die ich vor Anmeldung des Gewerbes gekauft habe und jetzt auch für das Gewerbe benutze. Ich würde ich Nutzung privat/gewerbe mit 50/50 beschreiben.

1. Kamera aus 2006 mit Reparaturrechnung aus 2007
2. Stativ und Blitz Objektiv aus 2007
3. Monitorkalibrierungs-Hardware aus 2007
4. Objektiv aus 2008
5. monatl. DSL-Rechnung

Wie ist der richtige Weg?

Wert ermitteln -> prüfen ob Afa, GWG -> dann 50% des Wertes berechnen da 50/50 Nutzung?
Oder den Wert zu 100% auf das Gewerbe anrechnen und jährlich die Eigennutzung abziehen?

Ab welchem Datum kann ich die Güter abschreiben, Kaufdatum oder Gewerbeanmeldung?
Beispiel Kamera. Ich würde wegen der Reparatatur einen Wert von 350 Euro ansetzen. Die Kamera ist ein
GWG also rein in den Sammelposten. Also kann ich die Kamera im Sammelposten über 5 Jahre abschreiben, also für 2008 dann 20%, 09=20% usw?

Bin für jeden Tipp dankbar
Hallo,

das große Stichwort zu Deinen Fragen lautet: "gewillkürtes Betriebsvermögen". Hier die groben Fakten:

Gemischt genutzte Wirtschaftsgüter, die in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und ihn zu fördern bestimmt oder geeignet sind, können zum Betriebsvermögen (gewillkürtes Betriebsvermögen) gezählt werden, wenn die betriebliche Nutzung mehr als 10% beträgt. (§ 5 Abs. 1 EStG, § 4 Abs. 3 EStG)

Die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens ist auch bei Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung möglich:  (BFH-Urteil vom 7. Oktober 1982 IV R 32/80).

Da bei der Einnahmenüberschussrechnung keine Bestände geführt werden, sind zeitnah entsprechende Aufzeichnungen zu erstellen, aus denen die Zuordnung zum Betriebsvermögen unmissverständlich hervorgeht.

Abschreibungen können erst dann vorgenommen werden, wenn das Wirtschaftsgut dem Betrieb zugeordnet wurde, also m.E. frühestens zum Gründungszeitpunkt. Es gibt jedoch Möglichkeiten sogenannte Vorgündungskosten anzusetzen - dies triftt nach meiner Kenntnis jedoch nicht auf Anlagegüter zu. Bin da jedoch nicht sicher.

Gruß, Buchi
[quote]Buchi quote:
Hallo,

das große Stichwort zu Deinen Fragen lautet: "gewillkürtes Betriebsvermögen". Hier die groben Fakten:

Vielen Dank für den Tipp, dann kann ich mal Google füttern.
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